31.01.2025

Wohin mit Alttextilien?

Defekte, nicht mehr brauch­bare Alt­textilien gehören weiter­hin in den Rest­müll.

Seit dem 1. Januar gilt die ge­trennte Sammlung für Alt­tex­tilien gemäß EU-Ab­fall­rahmen­richt­linie und Kreis­lauf­wirt­schafts­gesetz (KrWG). So sollen noch mehr Textilien wieder­ver­wendet und nach­ranging recycelt werden. In Aus­nahme­fällen dürfen die Alt­textilien weiterhin im Rest­müll entsorgt werden. Wir erklären Ihnen die neue gesetzliche Regelung und was bei der Entsorgung von Alt­textilien beachtet werden muss.

Grundsätzlich sollen defekte, ver­schmutzte oder kontaminierte Alt­textilien – wie in der Ver­gangen­heit auch – weiterhin im Rest­müll entsorgt werden, da diese nicht mehr recycling­fähig und somit un­brauch­bar für die Weiter­ver­wendung sind. Sie werden in der Müll­ver­brennungs­anlage thermisch verwertet. Aus ihnen entstehen zum Beispiel Strom und Fernwärme.

Für alle anderen Textilien gilt: Sie können noch weiterverwertet wenden und sollen daher möglichst gesammelt an diesen Stellen abgegeben werden:

  • Recyclinghöfe: Hier stehen kostenfreie Container gewerblicher Verwerter sowie Sammel­be­hälter der dobeq zur Verfügung, die die gut er­haltenen Alt­textilien zur Wieder­ver­wendung aufbereiten. Die Mit­arbeiter:innen kontrollieren an den Recyclinghöfen stich­punkt­artig die angelieferten Alttextilien auf die Möglich­keit der Weiter­ver­wendung.
  • Möbelbörse: Hier werden gut erhaltene Alttextilien angenommen.
  • Gemeinnützige und gewerbliche Sammelcontainer im Stadtgebiet
  • Karitative und gemeinnützige Einrichtungen (Eine Auflistung gibt es z. B. bei der Verbraucherzentrale)

Weitere Infos zu unseren Dienstleistungen gibt es beim Kundenservice telefonisch unter (0231) 9111.111 oder in unserer EDG Abfall App

 

Text: EDG
Foto: EDG