14.04.2021

Sichere Zufahrt - leere Mülltonnen

Maß­nahmen zur Er­reich­bar­keit der Stell­plätze für Abfall­behälter

Gestern haben wir mit einer um­fang­reich­eren Aktion in der Yorck­straße ge­startet. Das Ziel: Die ge­fahr­lose Zu­fahrt zu den Stell­plätzen für Ab­fall­be­hälter sicher­stellen und damit deren Lee­rung ge­währ­leisten. Da die Rück­wärts­fahrt die ge­fähr­lichste Bewegung eines Ab­fall­fahr­zeuges ist, wird hierauf vor allem ein be­sonderes Augen­merk ge­legt. Für rund 100 besonders kritische Stand­orte werden nun Lösungen ge­sucht und schritt­weise um­ge­setzt.

Unsere Aufgaben bei der Müll­ab­fuhr sind klar definiert: Die flächen­deck­ende Ab­fall­ent­sorgung muss im ge­samten Stadt­gebiet sicher­ge­stellt werden. Bei den Fahrten zu den Behältern dürfen weder Passant*innen noch Mit­ar­beiter ge­fährdet werden. Es sollen die typischen Ab­fall­sam­mel­fahr­zeuge ein­ge­setzt werden, um Kosten und Ge­bühren für die Ab­fall­ent­sorgung stabil zu halten. Was aber ist, wenn die Stell­plätze der Ab­fall­be­hälter nur durch längere Rück­wärts­fahrten er­reichbar sind? Die Regel 114-601 der Deutschen Gesetzlichen Unfall­versicherung (DGUV) be­sagt: Rück­wärts­fahrten und das Zurück­setzen sind so ge­fährliche Vor­gänge, dass sie nach Möglich­keit zu unter­lassen sind. Sam­mel­touren sind so zu planen, dass mög­lichst keine Rück­wärts­fahrten er­forder­lich sind.

Konkret bedeutet das:

  • Die Strecke, die rückwärts zurückgelegt wird, soll 150 Meter nicht überschreiten.
  • Es muss ein Sicherheitsabstand zu allen Objekten von mindestens 0,5 Metern vorhanden sein.
  • Im Gefahrenbereich dürfen sich keine Personen aufhalten.

Die Überprüfung aller Sam­mel­touren hat jedoch er­geben, dass diese Regel­ungen mit den üb­lichen Sam­mel­fahr­zeugen an rund 200 Straßen­ab­schnit­ten nicht ein­ge­halten werden können, 100 Straßen­ab­schnit­te davon weisen be­sonders gravierende Probleme auf:

  • Rückwärtsfahr-Strecken sind häufig deutlich länger als 150 Meter.
  • Die Straßen sind nur knapp über drei Meter breit, das Fahrzeug allein hat eine Breite von 2,55 Metern, der sichere Abstand zu z. B. parkenden Autos ist kaum oder gar nicht einzuhalten.
  • Kurven und ggf. falsch abgestellte Fahrzeuge potenzieren die Probleme, die Einweiser sind zusätzlichen Gefahren durch Sichtbehinderungen ausgesetzt.

Welche Lösungen bieten sich an?

Die Straßen mit den be­nan­nten Problemen werden mit kleineren, wendigen Sam­mel­fahr­zeugen angefahren. Die An­schaff­ung von zu­sätz­lichen so­ge­nan­nten Eng­stellen-Fahr­zeugen ist mit hohen In­ves­ti­tions­kosten ver­bunden. Die Touren-Logistik für die ver­streut liegenden Problem­ab­schnitte ist auf­wendig und kosten­intensiv.

Um zusätzliche Be­lastungen der Gebühren­zahler durch diese Kosten aus­zu­schließen, setzt die Ver­kehrs­be­hörde in Ab­stim­mung mit uns andere Lösungen um.

In den betroffenen Straßen werden die Strecken, die rück­wärts ge­fahren werden müssten, re­du­ziert. Dies gelingt z. B. durch:

  • zusätzliche Wendehammer/Wendebereiche (verbreitete Fahrbahnen)
  • Sperrflächen und Parkbegrenzungsmarkierungen, um Parkmöglichkeiten einzuschränken
  • Parkverbot-Schilder und Kontrolle von Falschparkern
  • in Einzelfällen und als letztes Mittel der Wahl das Abschleppen von widerrechtlich parkenden Fahrzeugen

Grund­sätzlich bitten wir Sie und Ihre Besucher*innen dringend darum, so zu parken, dass die Ab­fall­be­hälter erreicht werden können! Das heißt: Rück­sicht nehmen! Straßen nicht blockieren und Zu­fahrten freihalten! Park­verbote und Sperr­be­reiche beachten!

Denn un­ab­hängig von den ge­schilderten Problemen und Lösungs­ansätzen kommt es immer wieder vor, dass einzelne Stell­plätze nicht erreicht werden können, da parkende Fahr­zeuge den Weg ver­sperren. Die Ab­fall­be­hälter können nicht ge­leert werden. Das ist ärger­lich für Sie, die durch so ge­nannte Stör­hin­weise infor­miert werden, und – wenn sie nicht bis zum nächsten re­gulären Lee­rungs­termin warten können - eine für sie kosten­pflichtige Nach­leerung be­auftragen müssen.

Die Gebühren hierfür liegen bei den gängigen Behältergrößen zwischen 18,59 Euro (60-Liter-Restmülltonne) und 67,72 Euro (1.100-Liter-Restmülltonne).

Da die Fahrzeughalter i.d.R. nicht ermittelt und belangt werden können, bleiben Sie auf den Kosten sitzen.

Text: EDG - Kommunikation
Foto: EDG