08.02.2023

Gebühren­freie Sperr­müll­samm­lung Sölde, Sölder­holz und Lichten­dorf

Bilanz der Aktion am 4. Februar und nächste Sammlung am 11. Februar in den Stadt­teilen Sölde, Sölder­holz und Lichten­dorf

Nach der gebührenfreien Sperr­müll­sammlung am 4. Februar 2023 in den Stadt­teilen Berghofen und Schüren ziehen wir eine kurze Bilanz.

Es wurden insgesamt 276 Tonnen Sperrmüll abgeholt, das sind 26 Tonnen mehr als bei der Sammlung vom 28. Januar im Stadtteil Aplerbeck bei vergleichbarer Einwohnerzahl. Die Sammlung konnte am Samstag nach dem Erreichen der zugelassenen Arbeitszeit von zehn Stunden nicht vollständig abgeschlossen werden. An drei Straßenabschnitten erfolgte die Abfuhr am Montag, den 6. Februar. An 17 Ablagerungsstellen wurden erneut in geringer Menge Abfälle vorgefunden, die nicht zur Kategorie Sperrmüll zählen (Elektrogeräte, Hausmüll und Renovierungsabfälle, Verpackungen sowie Schadstoffe, Reifen). In neun Fällen wurden Sperrmüll und/oder andere Abfälle auf Privatgrundstücken ablegt. In vier Fällen fielen dem Ermittlungsdienst Abfall (EDA) am Freitag Personen aus anderen Stadtteilen auf, die versuchten, größere Mengen Sperrmüll in Schüren bzw. Berghofen zu entsorgen In diesen Fällen gilt das Abladen als unerlaubte Abfallablagerung, die als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann.

Die nächste Aktion findet am 11. Februar 2023 in den Stadtteilen Sölde, Sölderholz  und Lichtendorf statt

Der digitale Abfallkalender zeigt nach Eingabe der eigenen Adresse an, ob die Straße bei der Sperrmüllsammlung am 11. Februar berücksichtigt wird.

Wie muss der Sperrmüll bereitstehen? 

  • am Abfuhrtag bis spätestens 7 Uhr, später herausgestellter Sperrmüll wird nicht mitgenommen
  • ebenerdig und ausschließlich auf öffentlichen Flächen, z. B. dem Gehweg
  • für unsere Fahrzeuge ohne Probleme erreichbar, transportfähig und von Hand zu verladen
  • ohne Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer; wenn nötig, gesichert
  • gesondert von anderen Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll gehören (Verwechselungsgefahr)

 

Welche Gegenstände werden abgeholt?

Bei Sperrmüll handelt es sich um sperrige Hausratsgegenstände, die wegen ihrer Abmessungen nicht in die Graue Tonne (Restmülltonne) passen bzw. deren Leerung behindern würden, die in haushaltsüblichen Mengen anfallen und von Hand zu verladen sind.

Tipp: Zum Sperrmüll zählt, was man bei einem Umzug mitnehmen kann, aber keine Kisten und keine Säcke! Alles, was im Haushalt fest verbaut ist, ist kein Sperrmüll. Beispiel: Das Waschbecken ist kein Sperrmüll. Der Badezimmer-Spiegel ist Sperrmüll.

 

Zum Sperrmüll gehören z. B.:

  • Möbel jeglicher Art, z. B. Schränke, Küchenschränke -> ohne E-Geräte,
  • Stühle, Tische, Polstermöbel, Sessel, Matratzen, Bettgestelle, Lattenroste, Spiegel
  • Gegenstände aus Metall bzw. Kunststoff, z. B. Wäscheständer, -korb, Kinderspielzeug (Bobbycar), Liegestuhl, Kleintierkäfig, Kinderwagen, Fahrrad, Schubkarre,
  • Gartengeräte -> nicht elektrisch, Bügelbrett, Terrassenstrahler -> ohne Gasflasche, Gardinenstange, Innenrollo, Blumenkasten 
  • Aquarium ohne Technik
  • leere Kiste/Koffer, Sandkasten, Schlitten, Leiter, Skier, Tischtennisplatte, Zelt (verpackt)
  • Lampenschirm (groß) ohne Technik
  • Teppich (-fliesen, -läufer) -> gerollt/gebündelt, Linoleumboden, Laminat -> gebündelt
  • Wandbild (groß), Kunstdruck, Ölgemälde o.ä., Leinwand

 

Was wird nicht mitgenommen?

  • Abfälle und Gegenstände, die nicht zum Sperrmüll gehören, werden am Aktionstag grundsätzlich nicht mitgenommen – unabhängig davon, wo sie abgelegt wurden.
  • Sperrmüll auf Privatgrundstücken (Hof, Einfahrt, Vorgarten, Zuwege zu den Gebäuden, zentrale Stellplätze für Abfallbehälter, Wiesen/Spielbereiche) werden aus Haftungsgründen nicht abgeholt
  • Die nachträgliche Abholung von Sperrmüll und anderen Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll gehören, von Privatgrundstücken ist kostenpflichtig.
  • Das Bereitstellen von Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll zählen, kann als unerlaubte Abfallablagerung gewertet und mit einem Bußgeld geahndet werden.

 

Nicht zum Sperrmüll gehören z. B.:

  • Gartenhäuser, Gartenzäune, Bauholz
  • Bauabfälle, wie z. B. Badewanne, Waschbecken, Keramik, Mauersteine, Fenster, Türen, Heizkörper
  • Renovierungsabfälle, wie z. B. Tapeten, Fliesen
  • Gefährliche Abfälle, wie z. B. Lösungsmittel, Farben, Lacke, Batterien, Teerpappe
  • Leuchtstoffröhren-/Neonröhren, Gasflaschen
  • Elektro- und Elektronikgeräte, wie z. B. Kühlschrank, Mikrowelle, Staubsauger, Nachtspeicheröfen, Ölradiatoren
  • Autoteile, Felgen, Autoreifen, Feuerlöscher
  • Müllsäcke
  • Alttextilien, Bettwäsche, Schuhe, Handtücher, Vorhänge, Gardinen
  • Pappe, Kartonagen, Papier
  • Grün-, Strauch- und Baumschnitt, große Pflanzen 

 

Es wird kontrolliert

Wir werden die Vor-Ort-Beratung und Kontrolle der Einhaltung der Vorgaben weiter fortsetzen. Ziel ist es, u. a. festzustellen, welche Gegenstände, die nicht zur Kategorie Sperrmüll gehören, bereitstehen und wo schon frühzeitig herausgestellt wurde. Bei den letzten Sammlungen fanden die Mitarbeitenden des Er­mittlungs­dienstes Abfall zahl­reiche Hinweise auf die Verursacher:innen von nicht korrekten Ablagerungen, die nach Ansprache die Möglichkeit nutzten und ihre Abfälle wieder wegräumten.

Wer hilft bei Fragen zur kostenlosen Sperrmüllsammlung oder zu unseren Serviceangeboten?

Unsere Kolleg*innen beraten Sie gerne am Telefon (0231 9111.111) oder persönlich im Kundencenter Dechenstraße 13, 44147 Dortmund (Mo - Do, 7 - 17 Uhr, Fr 7 - 16 Uhr).

Alle Informationen finden Sie auch in unserer Broschüre.

 

Text: EDG-Kommunikation
Foto: EDG