16.10.2020

Erweiterte Regelungen auf den EDG-Betriebsstätten: Mund-Nasen-Schutz wird Pflicht

Angesichts steigender Corona-Infektionszahlen erweitern wir auf den Betriebs­stätten ab sofort die Regelungen zum Gesund­heits­schutz und bitte unsere Kund*innen diese unbedingt einzuhalten.

Auf den Recycling­höfen, in der Möbel­börse, auf der Deponie Dortmund-Nordost, am Wert­stoff­zentrum Pott­gießer­straße, am Recycling­zentrum Dortmund an der Heinrich-August-Schulte-Straße 21 und im Kunden­büro (Dechenstraße 13) gelten folgende Regelungen:


  • Mund-Nasen-Schutz tragen!
  • Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten!
  • Die Ansammlung mehrerer Personen vermeiden. Begleitpersonen, vor allem Kinder, müssen im Fahrzeug bleiben.
  • Zügig entladen.
  • Möglichst bargeldlos zahlen.
  • Bitte unbedingt den Anweisungen des Personals und den Beschilderungen folgen.
  • Je nach Standort und Andrang muss die Besucherzahl begrenzt werden. Wartezeiten einplanen.


Text: EDG-Kommunikation

Foto: EDG