12.01.2022

Erinnerung: FFP2-Masken­pflicht

3G-Regel auf den Recy­cling­höfen und 2G-Regel im Kunden­büro und in der Möbel­börse.
FFP2-Masken sind Pflicht!

Auf allen unseren Betriebsstätten, wie z.B. Recyclinghöfen, Pottgießerstraße gilt die 3G-Regel. Im Kundenbüro und in der Möbelbörse gilt die 2G-Regel. Der Zutritt ist Beschäftigten, Kund*innen, Lieferanten und allen weiteren Besuchergruppen nur mit entsprechendem Nachweis erlaubt. Das Tragen von FFP2-Masken ist Pflicht. Es gelten darüber hinaus die bekannten Abstandsregeln und die Vorgaben vor Ort.

Wir bitten darum, diese Regelungen im Vorfeld zu beachten und Nachweise und FFP2-Masken mit sich zu führen. Als Nachweis gelten der Impfpass, ein Impfzertifikat über eine App oder ein Genesenen-Nachweis oder im Fall der 3G-Regelung der Nachweis eines negatives Testergebnisses.

Wir bitten um Verständnis, wenn es zu Verzögerungen oder Behinderungen kommen sollte. Der Schutz der Gesundheit und das Eindämmen der Verbreitung des Corona-Virus haben Vorrang. Vielen Dank.

 

Text: EDG - Kommunikation
Foto: EDG