Bitte beachten: Winter­dienst auf Geh­wegen
Grund­stücks­eigen­tümer:innen sind für die Räumung und Streuung der Geh­wege zu­ständig.
Update vom 17.01.2024
Aufgrund des angekündigten Schneefalles heute und in der Nacht zu Donnerstag weisen wir Sie erneut auf die Räumung und Streuung der Gehwege hin. Bitte berücksichtigen Sie auch die Wege zu den Abfallbehältern.
Vielen Dank.
Beitrag vom 12.01.2024
Die Winterdienstpflicht auf Gehwegen ist durch die Straßenreinigungssatzung auf die Grundstückseigentümer übertragen worden. Sie, als Grundstückseigentümer:in sind verpflichtet den Gehweg und auch den Zugang zu den Abfallbehältern abstumpfend abzustreuen.
Bitte verwenden Sie dazu umweltschonende Streumittel, wie salzfreies Granulat, Sand, Split oder Kies . Diese umweltschonenden Streumittel lassen sich zusammen kehren und können so im nächsten Winter wiederverwendet werden. In Ausnahmefällen z. B. bei Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starkem Gefälle bzw. Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten darf Salz eingesetzt werden.
Zum Schutz unserer Mitarbeiter leeren wir keine Abfallbehälter, wo der Transportwegen nicht gestreurt ist. In diesen Fällen informieren wir Sie mit einem Störanhänger. Diese Behälter leeren wir im Laufe der nächsten Woche nach.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Weitere Informationen zum Winterdienst finden Sie in unserem Fragen & Antworten-Katalog.
Text: EDG
Foto: EDG