19.02.2025

Rückschnitt privater Bäume, Hecken und Sträucher

Wichtige Tipps rund um den Rückschnitt

An vielen Stellen behindern in den öffentlichen Verkehrsbereich hineinragende Bäume, Hecken und Sträucher unsere Arbeit. Damit Geh-, Radwege und Straßen gereinigt und Mülltonnen geleert werden können, bitten wir Anlieger:innen um Mithilfe und geben wichtige Tipps zur Berücksichtigung der Vogelbrut- und Setzzeit. 

Vielerorts ragen Äste von Bäumen, Sträuchern und Hecken von privaten Grundstücken auf Geh- und Radwege, Kreuzungen und Einmündungen und stellen somit – gerade in engen Straßen – ein Verkehrshindernis für unsere Kolleg:innen der Müllabfuhr dar. Zusätzlich dazu erschwert Überwuchs die Arbeit der Straßenreinigung. Damit wir unseren Pflichten zur Abfallsammlung und Straßenreinigung nachkommen können, bedarf es an entsprechenden Stellen dem Rückschnitt des Überwuchses durch Sie, als Eigentümer:innen bzw. Anlieger:innen.

Vogelbrut- und Setzzeit beim Rückschnitt beachten

Beim Rückschnitt gilt es, die gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen zum Brut- und Nistschutz wildlebender Tiere einzuhalten. Zwischen dem 1. März und dem 30. September jeden Jahres dürfen Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze weder abgeschnitten, auf Stock gesetzt noch gerodet werden. Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Gesunderhaltung der Pflanzen sowie zur Entfernung des Zuwachses dagegen sind auch während dieses Zeitraums erlaubt, ebenso Rückschnitte zur Beseitigung verkehrsgefährdender Situationen.

Wer also größere Arbeiten an schon bestehender privater Begrünung hat, sollte diese möglichst bis zum 28. Februar abgeschlossen haben oder erst ab dem 1. Oktober umsetzen – andernfalls drohen empfindliche Bußgelder.

Rückschnitt entsorgen

Die anfallenden Grünabfälle der zurückgeschnittenen Begrünung können entweder über die kostenpflichtige Biotonne oder aber gegen eine Gebühr in Höhe von 5 Euro je angefangenem halbem Kubikmeter an allen Recyclinghöfen entsorgt werden. Bei Eigenanlieferung gilt eine maximale Anlieferungsmenge von vier Kubikmetern. Größere Mengen nimmt das Recyclingzentrum an der Heinrich-August-Schulte-Straße 21, 44147 Dortmund, an. Während der Hauptvegetationszeit gibt es an drei festgelegten Terminen im Jahr außerdem die Möglichkeit, Grünschnitte kostenfrei am Wertstoffzentrum in der Pottgießerstraße 20, 44147 Dortmund, abzugeben. Der nächste Abgabe-Termin findet am 15. März statt.

Unsere Kundenberater:innen informieren Sie gerne zu den verschiedenen Entsorgungsmöglichkeiten und zu unseren Serviceangeboten unter der Rufnummer (0231) 9111.111.

 

Text: EDG
Foto: EDG