09.12.2022

Gemeinsam für einen sicheren Winter

Auch in diesem Jahr haben wir uns sorgfältig auf den kommenden Winterdienst vorbereitet.

Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer:innen hat dabei höchste Priorität. Aber auch Sie können dazu beitragen, dass alle sicher und gesund durch den Winter kommen.

Die Stadt Dortmund hat die Reinigungspflicht auf uns übertragen. Die Reinigungs­pflicht beinhaltet auch die Winterwartung, insbesondere das Schnee­räumen sowie das Bestreuen an den gefährlichen Stellen der verkehrs­wichtigen Straßen bei Schnee- und Eis­glätte. Nach der Straßen­reinigungs­satzung der Stadt Dortmund werden dabei drei Winter­dienst­stufen unterschieden: Zu den Winter­dienst­stufen I und II gehören ins­ge­samt 1.105 Straßen­kilometer. Die Straßen der Winter­dienst­stufe I werden vorrangig von Eis und Schnee befreit. Es folgen die Straßen der Winter­dienst­stufe II. 685 Straßen­kilometer der Winter­dienst­stufe III bleiben aus ökologischen Gründen unbehandelt. Der Einsatz der Taumittel ist also sparsam, umweltfreundlich und effektiv.

Ergänzend zu den Straßen der Winterdienststufen werden je nach Witterungs­lage 291 besonders neuralgische Straßen- und Straßen­abschnitte, wie beispielsweise schnell überfrierende Brücken, Senken, Schneisen, Steigungen, vorab in Augenschein ge­nommen und erforderlichenfalls winter&Shydienstlich behandelt. Wir haben 6.100 Tonnen Salz, 420 Tonnen Eifellava und 64.000 Liter Salzsole eingelagert. 304 Mit­arbeiter und 36 Räum- und Streu­fahrzeuge sowie 28 Kolonnen­wagen sind einsatzbereit. Durch starken und anhaltenden Schneefall können die Räum- und Streufahrzeuge allein aufgrund der flächenmäßigen Ausdehnung der Stadt Dortmund jedoch nicht überall sofort im Einsatz sein.

Die Winterwartung auf Gehwegen ist auf die Anlieger übertragen, auf deren Straßen­seite der Gehweg liegt. Für die Räum- und Streu­pflicht sind also Haus- bzw. Grund­stücks­eigen­tümer:innen oder Mieter:innen zuständig. Schnee und Glätte müssen spätestens um 7.00 Uhr beseitigt sein. Erst um 20.00 Uhr dürfen die Anlieger das Räumen und Streuen einstellen. Die Straßen­reinigungs­satzung verbietet aus ökologischen Gründen den Einsatz von Tausalz. Sand, Asche, Splitt oder Granulat sind erlaubt und wirken abstumpfend.

Tipp: Den Schnee der Gehwege nicht in die Gosse oder auf die Straßen schieben, sondern – soweit möglich – in den Vorgarten schaufeln. Dies verhindert, dass der Schnee von unserem Räumfahrzeug von der Straße wieder auf den mühsam geräumten Gehweg zurückgeschoben wird.

Auf rund 7.000 Überwegepunkten auf den Straßenabschnitten der Winterdienststufen I bis III, wie etwa Ampelbereiche und Übergänge, streuen unsere Mitarbeiter:innnen abstumpfend wirkende Eifellava.

Zum Nachlesen:

Winterdienststufe I:
Hauptverkehrsstraßen, wie z. B. Rheinlanddamm, Hellweg, Flughafenstraße, besondere Gefahrenpunkte, wie Kreuzungsbereiche oder Strecken mit starkem Gefälle, z. B. Kirchhörder Berg, Brandis- und Blickstraße

Winterdienststufe II:
innerörtliche Verbindungsstraßen

Winterdienststufe III:
Sackgassen, Stichstraßen, Straßen ohne Durchgangsverkehr und Straßen, die nicht vom öffentlichen Personennahverkehr genutzt werden

Winterdienst auf Radwegen

Im Rahmen einer Sondervereinbarung mit der Stadt Dortmund und über die gesetzliche Verpflichtung hinaus werden 110 Kilometer Radwege von uns beim Winterdienst berücksichtigt. Diese Radwege werden mit der jeweils tagesaktuellen, witterungs­ab­hängigen Aufnahme des Winterdienstes auf den Fahrbahnen der Winterdienststufen I und II entsprechend einmal am Tag behandelt. Zusätzlich wurde der 11 Kilometer lange Radweg, der aus der westlichen Innenstadt heraus über die Schnettkerbrücke bis zur Technischen Universität Dortmund führt, nach dem erfolgreichen Test im Winter 2017/2018 im Rahmen einer Zusatzvereinbarung mit dem Tiefbauamt der Stadt Dortmund fest in unseren Winterdienst übernommen. In Anlehnung an den Winterdienst auf Straßen der Winterdienststufe I wird der Radweg bei Bedarf auch mehrmals am Tag behandelt.

Rücksicht = Mobilität und Sicherheit

Mobilität und Sicherheit im Straßenverkehr können dann gewährleistet werden, wenn sich alle Verkehrsteilnehmer:innen gut auf die winterlichen Straßenverhältnisse einstellen, Rücksicht nehmen und folgende Hinweise beachten:

  • Grundsätzlich ist erhöhte Vorsicht im Straßenverkehr geboten, um die Unfallgefahr zu verringern. Alle Verkehrsteilnehmer:innen sollten möglichst nur geräumte und gestreute Straßen und Gehwege nutzen.
  • Die Ausrüstung der Fahrzeuge mit geeigneten Winterreifen, die richtige Beleuchtung und von Eis und Schnee befreite Scheiben schaffen Sicherheit.
  • Das schnelle Durchkommen der Winterdienstfahrzeuge sollte jederzeit ermöglicht werden. Falsch geparkte Fahrzeuge erschweren häufig die Winterdiensträumung; das kostet wertvolle Zeit!

 

Text: EDG-Kommunikation
Foto: EDG