09.11.2022

Gebühren­freie Sperr­müll­samm­lung

Am 12. November wird die gebühren­freie Sperr­müll­samm­lung in den Stadt­teilen Holt­hausen, Brechten und Linden­horst fort­gesetzt.

Nach den beiden gebühren­freien Sperr­müll­sammlungen in Scharn­horst und Brackel im August erfolgt eine An­passung der Organisation. Die Sammlungen werden nun fort­gesetzt Sie werden jeweils in einzelnen Stadt­teilen an­geboten – und nicht mehr in einem gesamten Stadt­bezirk. Die nächste gebühren­freie Sperr­müll­sammlung findet im Stadt­bezirk Eving in den Stadt­teilen Holt­hausen, Brechten und Linden­horst statt. Der Stadt­teil Eving wird nicht an­ge­fahren. Der digitale Abfallkalender er­leichtert Ihnen die Planung in den ge­nannten Stadt­teilen. Einfach die eigene Adresse eingeben und schon zeigt der Kalender an, ob die Straße am 12. November angefahren wird.

 

Wann muss der Sperrmüll bereitstehen?

Die Sperrmüllsammlung beginnt um 7 Uhr. Der Sperrmüll muss am Abfuhrtag bis spätestens 7 Uhr bereitstehen. Später herausgestellter Sperrmüll wird nicht mitgenommen.

 

Wie muss der Sperrmüll bereitstehen?

  • ebenerdig und ausschließlich auf öffentlichen Flächen, z. B. dem Gehweg.
  • für unsere Fahrzeuge ohne Probleme erreichbar, transportfähig und von Hand zu verladen
  • ohne Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer; wenn nötig, gesichert
  • gesondert von anderen Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll gehören (Verwechselungsgefahr)

 

Welche Gegenstände werden abgeholt?

Bei Sperrmüll handelt es sich um sperrige Hausratsgegenstände, die wegen ihrer Abmessungen nicht in die Graue Tonne (Restmülltonne) passen bzw. deren Leerung behindern würden, die in haushaltsüblichen Mengen anfallen und von Hand zu verladen sind.

Tipp: Zum Sperrmüll zählt, was man bei einem Umzug mitnehmen kann, aber keine Kisten und keine Säcke! Alles, was im Haushalt fest verbaut ist, ist kein Sperrmüll. Beispiel: Das Waschbecken ist kein Sperrmüll. Der Badezimmer-Spiegel ist Sperrmüll.

 

Zum Sperrmüll gehören z. B.:

  • Möbel jeglicher Art, z. B. Schränke, Küchenschränke -> ohne E-Geräte,
    Stühle, Tische, Polstermöbel, Sessel, Matratzen, Bettgestelle, Lattenroste, Spiegel
  • Gegenstände aus Metall bzw. Kunststoff, z. B. Wäscheständer, -korb, Kinderspielzeug (Bobbycar), Liegestuhl, Kleintierkäfig, Kinderwagen, Fahrrad, Schubkarre,
  • Gartengeräte -> nicht elektrisch, Bügelbrett, Terrassenstrahler -> ohne Gasflasche, Gardinenstange, Innenrollo, Blumenkasten 
  • Aquarium ohne Technik
  • leere Kiste/Koffer, Sandkasten, Schlitten, Leiter, Skier, Tischtennisplatte, Zelt (verpackt)
  • Lampenschirm (groß) ohne Technik
  • Teppich (-fliesen, -läufer) -> gerollt/gebündelt, Linoleumboden, Laminat -> gebündelt
  • Wandbild (groß), Kunstdruck, Ölgemälde o.ä., Leinwand

 

Was wird nicht mitgenommen?

  • Abfälle und Gegenstände, die nicht zum Sperrmüll gehören, werden am Aktionstag grundsätzlich nicht mitgenommen – unabhängig davon, wo sie abgelegt wurden.
  • Sperrmüll auf Privatgrundstücken (Hof, Einfahrt, Vorgarten, Zuwege zu den Gebäuden, zentrale Stellplätze für Abfallbehälter, Wiesen/Spielbereiche) werden aus Haftungsgründen nicht abgeholt
  • Die nachträgliche Abholung von Sperrmüll und anderen Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll gehören, von Privatgrundstücken ist kostenpflichtig.
  • Das Bereitstellen von Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll zählen, kann als unerlaubte Abfallablagerung gewertet und mit einem Bußgeld geahndet werden.

 

Nicht zum Sperrmüll gehören z. B.:

  • Gartenhäuser, Gartenzäune, Bauholz
  • Bauabfälle, wie z. B. Badewanne, Waschbecken, Keramik, Mauersteine, Fenster, Türen, Heizkörper
  • Renovierungsabfälle, wie z. B. Tapeten, Fliesen
  • Gefährliche Abfälle, wie z. B. Lösungsmittel, Farben, Lacke, Batterien, Teerpappe
  • Leuchtstoffröhren-/Neonröhren, Gasflaschen
  • Elektro- und Elektronikgeräte, wie z. B. Kühlschrank, Mikrowelle, Staubsauger, Nachtspeicheröfen, Ölradiatoren
  • Autoteile, Felgen, Autoreifen, Feuerlöscher
  • Müllsäcke
  • Alttextilien, Bettwäsche, Schuhe, Handtücher, Vorhänge, Gardinen
  • Pappe, Kartonagen, Papier
  • Grün-, Strauch- und Baumschnitt, große Pflanzen 

 

Wie wird kontrolliert?

Basierend auf den Erfahrungen der Aktionen in Scharnhorst und Brackel werden wir in einwohnerstarken Wohnquartieren die Vor-Ort-Beratung und Kontrolle der Einhaltung der Vorgaben intensivieren. Ziel ist es u. a., festzustellen, wo Sperrmüll und andere Gegenstände auf privatem Gelände abgestellt sind, welche Gegenstände, die nicht zur Kategorie Sperrmüll gehören, bereitstehen und wo schon frühzeitig herausgestellt wurde. Wir möchten Ihnen die Möglichkeit geben, für Abhilfe zu sorgen. Kolleg*innen des Ermittlungsdienstes Abfall (EDA) und des kommunalen Ordnungsdienstes werden vor und am Aktionstag in den Stadtteilen Holthausen, Brechten und Lindenhorst insbesondere in den Bereichen mit verdichteter Wohnbebauung unterwegs sein.

 

Welche Entsorgungswege gibt es für Gegenstände, die nicht mitgenommen werden, oder wenn der Aktionstag verpasst wurde?

Es stehen vielfältige Service-Angebote zur Verfügung. Hierzu gehören unsere Recyclinghöfe (z. T. gebührenpflichtig), die gebührenfreie Wertstoffsammlung, die Abholung von Elektro-Altgeräten und Aktionstage für die kostenlose Grünschnittabgabe. Restmüll, wie Geschirr, Tapetenreste, Renovierungsreste oder Tüten, gehören in die Graue Tonne. Papier/Pappe/Kartonagen können über die Depotcontainer, die haushaltsnahe Papiertonne oder am Recyclinghof entsorgt werden.

 

Wer hilft bei Fragen zur kostenlosen Sperrmüllsammlung oder zu unseren Serviceangeboten?

Unsere Kolleg*innen beraten Sie gerne am Telefon (0231 9111.111) oder persönlich im Kundencenter Dechenstraße 13, 44147 Dortmund (Mo-Do, 7 - 17 Uhr, Fr 7 -16 Uhr).

Alle Informationen finden Sie auch in unserer Broschüre.

 

Text: EDG-Kommunikation
Foto: EDG