18.01.2023

Gebühren­freie Sperr­müll­samm­lung West­falen­halle

Bilanz der Aktion am 14. Januar und nächste Sammlung am 21. Januar im Stadtteil Westfalenhalle

Nach der gebührenfreien Sperr­müll­sammlung vom 14. Januar 2023 ziehen wir eine ab­schließende Bilanz. Neben rund 128 Tonnen Sperr­müll wurden in den Stadt­teilen City und Dorstfelder Brücke rund 9 Tonnen andere Abfälle abgeholt, das ent­spricht ungefähr der Menge, die auch im Stadtteil Dorstfeld angefallen ist. Er­schwert wurde die Aktion durch sehr enge und häufig zu­ge­parkte Straßen, besonders im Klinik- und Union­viertel.

Zu den Abfällen, die nicht zur Kategorie Sperr­müll zählen, ge­hörten erneut Re­no­vie­rungs­ab­fälle und Haus­müll, Ver­pack­ungen und Elektro­geräte sowie Schad­stoffe. Der Er­mittlungs­dienst Ab­fall führte zahl­reiche Beratungs­ge­spräche, in deren Folge die an­ge­sprochenen Personen, Ab­fälle, die kein Sperr­müll waren, auch wieder weg­räumten.

Die nächste Aktion findet am 21. Januar 2023 im Stadt­teil West­falen­halle statt, zu dem z. B. das Kreuz­viertel und der Alt­hoff­block ge­hören. Wir bitten alle An­wohner:innen sehr ein­dringlich, die Vorgaben für die Sperr­müll­sammlung ein­zu­halten.

Denn:

  • Das Bereit­stellen von Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll zählen, kann als unerlaubte Ab­fall­ab­lagerung gewertet und mit einem Buß­geld geahndet werden.
  • Sperrmüll auf Privatgrundstücken (Hof, Einfahrt, Vorgarten, Zuwege zu den Gebäuden, zentrale Stellplätze für Abfallbehälter, Wiesen/Spielbereiche) wird aus Haftungsgründen nicht abgeholt.
 

Wie wird kontrolliert?

Wir werden die Vor-Ort-Beratung und Kontrolle der Einhaltung der Vorgaben weiter fortsetzen. Ziel ist es, u. a. festzustellen, welche Gegenstände, die nicht zur Kategorie Sperrmüll gehören, bereitstehen und wo schon 18.01.2023 frühzeitig herausgestellt wurde. Bei den letzten Sammlungen fanden die Mitarbeitenden des Er­mittlungs­dienstes Abfall zahlreiche Hinweise auf die Verursacher:innen von nicht korrekten Ablagerungen, die nach Ansprache die Möglichkeit nutzten und ihre Abfälle wieder wegräumten.


Wie muss der Sperrmüll bereitstehen? 

  • am Abfuhrtag bis spätestens 7 Uhr, später herausgestellter Sperrmüll wird nicht mitgenommen
  • ebenerdig und ausschließlich auf öffentlichen Flächen, z. B. dem Gehweg
  • für unsere Fahrzeuge ohne Probleme erreichbar, transportfähig und von Hand zu verladen
  • ohne Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer; wenn nötig, gesichert
  • gesondert von anderen Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll gehören (Verwechselungsgefahr)

 

Welche Gegenstände werden abgeholt?

Bei Sperrmüll handelt es sich um sperrige Hausratsgegenstände, die wegen ihrer Abmessungen nicht in die Graue Tonne (Restmülltonne) passen bzw. deren Leerung behindern würden, die in haushaltsüblichen Mengen anfallen und von Hand zu verladen sind.

Tipp: Zum Sperrmüll zählt, was man bei einem Umzug mitnehmen kann, aber keine Kisten und keine Säcke! Alles, was im Haushalt fest verbaut ist, ist kein Sperrmüll. Beispiel: Das Waschbecken ist kein Sperrmüll. Der Badezimmer-Spiegel ist Sperrmüll.

 

Zum Sperrmüll gehören z. B.:

  • Möbel jeglicher Art, z. B. Schränke, Küchenschränke -> ohne E-Geräte,
  • Stühle, Tische, Polstermöbel, Sessel, Matratzen, Bettgestelle, Lattenroste, Spiegel
  • Gegenstände aus Metall bzw. Kunststoff, z. B. Wäscheständer, -korb, Kinderspielzeug (Bobbycar), Liegestuhl, Kleintierkäfig, Kinderwagen, Fahrrad, Schubkarre,
  • Gartengeräte -> nicht elektrisch, Bügelbrett, Terrassenstrahler -> ohne Gasflasche, Gardinenstange, Innenrollo, Blumenkasten 
  • Aquarium ohne Technik
  • leere Kiste/Koffer, Sandkasten, Schlitten, Leiter, Skier, Tischtennisplatte, Zelt (verpackt)
  • Lampenschirm (groß) ohne Technik
  • Teppich (-fliesen, -läufer) -> gerollt/gebündelt, Linoleumboden, Laminat -> gebündelt
  • Wandbild (groß), Kunstdruck, Ölgemälde o.ä., Leinwand

 

Was wird nicht mitgenommen?

  • Abfälle und Gegenstände, die nicht zum Sperrmüll gehören, werden am Aktionstag grundsätzlich nicht mitgenommen – unabhängig davon, wo sie abgelegt wurden.
  • Sperrmüll auf Privatgrundstücken (Hof, Einfahrt, Vorgarten, Zuwege zu den Gebäuden, zentrale Stellplätze für Abfallbehälter, Wiesen/Spielbereiche) werden aus Haftungsgründen nicht abgeholt
  • Die nachträgliche Abholung von Sperrmüll und anderen Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll gehören, von Privatgrundstücken ist kostenpflichtig.
  • Das Bereitstellen von Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll zählen, kann als unerlaubte Abfallablagerung gewertet und mit einem Bußgeld geahndet werden.

 

Nicht zum Sperrmüll gehören z. B.:

  • Gartenhäuser, Gartenzäune, Bauholz
  • Bauabfälle, wie z. B. Badewanne, Waschbecken, Keramik, Mauersteine, Fenster, Türen, Heizkörper
  • Renovierungsabfälle, wie z. B. Tapeten, Fliesen
  • Gefährliche Abfälle, wie z. B. Lösungsmittel, Farben, Lacke, Batterien, Teerpappe
  • Leuchtstoffröhren-/Neonröhren, Gasflaschen
  • Elektro- und Elektronikgeräte, wie z. B. Kühlschrank, Mikrowelle, Staubsauger, Nachtspeicheröfen, Ölradiatoren
  • Autoteile, Felgen, Autoreifen, Feuerlöscher
  • Müllsäcke
  • Alttextilien, Bettwäsche, Schuhe, Handtücher, Vorhänge, Gardinen
  • Pappe, Kartonagen, Papier
  • Grün-, Strauch- und Baumschnitt, große Pflanzen 

  

Wer hilft bei Fragen zur kostenlosen Sperrmüllsammlung oder zu unseren Serviceangeboten?

Unsere Kolleg*innen beraten Sie gerne am Telefon (0231 9111.111) oder persönlich im Kundencenter Dechenstraße 13, 44147 Dortmund (Mo - Do, 7 - 17 Uhr, Fr 7 - 16 Uhr).

Alle Informationen finden Sie auch in unserer Broschüre.

 

Text: EDG-Kommunikation
Foto: EDG