27.06.2023

Gebührenfreie Sperr­müll­samm­lung in Lüt­gen­dort­mund

Nächste Sammlung findet am 1. Juli statt.

Die gebührenfreie Sperr­müll­sammlung am 24. Juni in den Stadt­teilen Böving­hausen und Westrich wurde am Aktions­tag mit einer Sammel­menge von rund 121 Tonnen ab­ge­schlossen.

Es wurden insgesamt rund 100 Tonnen Sperr­müll und 21 Tonnen Holz ab­ge­fahren. Nur ver­einzelt wurden Abfälle ab­trans­portiert, die nicht zum Sperr­müll zählen. Dazu gehörten wieder Reno­vierungs­abfälle (6 Ablagerungen), Elektro­geräte (23), Reifen (9), Haus­müll (22), Schad­stoffe (17) und Ver­pack­ungen (16). Der Ab­trans­port erfolgte am Aktions­tag. Das Schad­stoff­mobil kam nicht zum Einsatz.

Der Ermittlungsdienst Abfall (EDA) war am Freitag und Samstag im Dienst und machte Anwohner:innen darauf auf­werksam, dass Afälle, die nicht zur Kategorie Sperr­müll zählen, nicht bereit­gestellt werden dürgen. Die Anwohner:innen räumten de Abfälle daraufhin zurück.

Die nächste Aktion findet am 1. Juli 2023 in Lütgendortmund statt. Der EDA ist auch hier wieder im Einsatz und kontrolliert vorab die bereitgestelleten Abfälle.

Der digitale Abfallkalender zeigt nach Eingabe der eigenen Adresse an, ob die Straße bei der Sperrmüllsammlung am 1. Juli berücksichtigt wird.

Wie muss der Sperrmüll bereitstehen?

  • am Abfuhrtag bis spätestens 7 Uhr
  • ebenerdig und ausschließlich auf öffentlichen Flächen, z. B. dem Gehweg.
  • für  unsere Fahrzeuge ohne Probleme erreichbar, transportfähig und von Hand zu verladen
  • ohne Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer; wenn nötig, gesichert
  • gesondert von anderen Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll gehören (Verwechselungsgefahr)

Achtung:

  • Die Sammlungen wurden häufig dadurch erschwert, dass der Sperrmüll zum Teil nach 7 Uhr bereitgestellt wurde; schon geräumte Straßen mussten daher in vielen Fällen ein zweites Mal angefahren werden. Wir weisen eindringlich daraufhin, den Sperrmüll am Sammeltag vor 7 Uhr herauszustellen.
  • Die Regiewege von den genannten Stadtteilen zu der im Westen liegenden Umlageanlage sind sehr weit und damit zeitintensiv. Trotz der Aufstockung personeller und maschineller Ressourcen am Aktionstag ist es möglich, dass die Sammlung in der zulässigen Arbeitszeit von 10 Stunden nicht abgeschlossen werden kann. Die Sammlung wird in diesen Fällen in der darauffolgenden Woche fortgesetzt.
  • Wir bitten zudem eindringlich darum, das Durchsuchen/Durchwühlen der bereitgestellten Gegenstände nach weiter nutzbaren Möbeln o.ä. zu unterlassen, um den Abtransport der Gegenstände nicht unnötig zu erschweren. Das Bereitstellen von Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll zählen, oder die Anlieferung aus anderen Stadtteilen kann als unerlaubte Abfallablagerung gewertet und mit einem Bußgeld geahndet werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, den Transport aus anderen Stadtteilen zu unterlassen.
  • Sperrmüll und andere Abfälle auf Privatgrundstücken (Hof, Einfahrt, Vorgarten, Zuwege zu den Gebäuden, zentrale Stellplätze für Abfallbehälter, Wiesen/Spielbereiche) werden aus Haftungsgründen nicht abgeholt. Die nachträgliche Abholung von Sperrmüll und anderen Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll gehören, von Privatgrundstücken ist kostenpflichtig und muss beauftragt werden.

Welche Gegenstände werden abgeholt?

Zum Sperrmüll zählt, was man bei einem Umzug mitnehmen kann, aber keine Kisten und keine Säcke! Alles, was im Haushalt fest verbaut ist, ist kein Sperrmüll. Beispiel: Das Waschbecken ist kein Sperrmüll. Der Badezimmerspiegel ist Sperrmüll.

Zum Beispiel:

  • Möbel jeglicher Art, z. B. Schränke, Küchenschränke ohne E-Geräte, Stühle, Tische, Polstermöbel, Sessel, Matratzen, Bettgestell, Lattenrost, Spiegel
  • Gegenstände aus Metall bzw. Kunststoff, z. B. Wäscheständer, -korb, Kinderspielzeug (Bobbycar), Liegestuhl, Kleintierkäfig, Kinderwagen, Fahrrad, Schubkarre, Gartengeräte  nicht elektrisch, Bügelbrett, Terrassenstrahler ohne Gasflasche, Gardinenstange, Innenrollo, Blumenkasten
  • Aquarium ohne Technik
  • Kiste/Koffer leer, Sandkasten, Schlitten, Leiter, Skier, Tischtennisplatte, Zelt verpackt
  • Lampenschirm (groß) ohne Technik
  • Teppich, -fliesen, -läufer (gerollt/gebündelt), Linoleumboden, Laminat (gebündelt)
  • Wandbild (groß), Kunstdruck, Ölgemälde o.ä., Leinwand

Was gehört nicht zu Sperrmüll

  • Gartenhäuser, Gartenzäune, Bauholz
  • Bauabfälle, wie z. B. Badewanne, Waschbecken, Keramik, Mauersteine, Fenster, Türen, Heizkörper
  • Renovierungsabfälle, wie z. B. Tapeten, Fliesen
  • Gefährliche Abfälle, wie z. B. Lösungsmittel, Farben, Lacke, Batterien, Teerpappe
  • Leuchtstoffröhren-/Neonröhren, Gasflaschen
  • Elektro- und Elektronikgeräte, wie z. B. Kühlschrank, Mikrowelle, Staubsauger, Nachtspeicheröfen, Ölradiatoren
  • Autoteile, Felgen, Autoreifen, Feuerlöscher
  • Müllsäcke
  • Alttextilien, Bettwäsche, Schuhe, Handtücher, Vorhänge, Gardinen
  • Pappe, Kartonagen, Papier
  • Grün-, Strauch- und Baumschnitt, große Pflanzen

Wer hilft bei Fragen zur kostenlosen Sperrmüllsammlung?

Die Mitarbeiter:innen unseres Kundenservice beraten am Telefon (0231) 9111.111 oder persönlich im Kundencenter Dechenstraße 13, 44147 Dortmund (Mo - Do, 7 - 17 Uhr, Fr 7 - 16 Uhr). 

 

Text: EDG
Foto: EDG