25.04.2023

Gebührenfreie Sperr­müll­samm­lung in Hom­bruch

Nächste Sammlung findet am 29. April statt.

Die gebührenfreie Sperrmüllsammlung am 22. April in den Stadtteilen Bittermark, Kirchhörde und Löttringhausen konnte am Aktionstag problemlos abgeschlossen werden.

Es wurden rund 156 Tonnen Sperrmüll und rund 21 Tonnen Holz abgefahren. Abfälle, die nicht zur Kate-gorie Sperrmüll zählen, wurden nur in geringer Menge vorgefunden. Dazu gehörten u. a. Renovierungsabfälle (4 Ablagerungen), Elektrogeräte (11), Reifen (4), Hausmüll (7), Schadstoffe (4) und Verpackungen (6). Der Abtransport erfolgte am Aktionstag.

Die nächste Aktion findet am 29. April im Stadtteil Hombruch statt.

Unser digitale Abfallkalender zeigt nach Eingabe der eigenen Adresse an, ob die Straße bei der Sperrmüllsammlung am 29. April berücksichtigt wird.

Wie muss der Sperr­müll bereit­stehen?

  • am Abfuhr­tag bis spätestens 7 Uhr
  • ebenerdig und aus­schließ­lich auf öffent­lichen Flächen, z. B. dem Geh­weg.
  • für unsere Fahr­zeuge ohne Probleme erreich­bar, transport­fähig und von Hand zu verladen
  • ohne Be­hinderung oder Gefährdung anderer Verkehrs­teil­nehmer; wenn nötig, ge­sichert
  • gesondert von anderen Gegen­ständen, die nicht zum Sperr­müll gehören (Ver­wechselungs­gefahr)

Achtung:

  • Die Sammlungen wurden zuletzt häufig dadurch er­schwert, dass der Sperrmüll zum Teil nach 7 Uhr bereit­gestellt wurde; schon geräumte Straßen mussten daher in vielen Fällen ein zweites Mal an­gefahren werden. Wir weisen ein­dringlich darauf­hin, den Sperr­müll am Sammel­tag vor 7 Uhr heraus­zu­stellen.
  • Die Regie­wege von den genannten Stadt­teilen zu der im Westen liegenden Umlage­anlage sind sehr weit und damit zeit­intensiv. Trotz der Auf­stockung personeller und maschineller Ressourcen am Aktions­tag ist es möglich, dass die Sammlung in der zulässigen Arbeits­zeit nicht ab­ge­schlossen werden kann. Die Sammlung wird in diesen Fällen in der darauf­folgenden Woche fort­gesetzt
  • Wir bitten zudem ein­dringlich darum, das Durch­suchen/Durch­wühlen der bereit­ge­stellten Gegen­stände nach weiter nutz­baren Möbeln o.ä. zu unter­lassen, um den Ab­transport der Gegen­stände nicht un­nötig zu er­schweren. Das Bereit­stellen von Gegen­ständen, die nicht zum Sperr­müll zählen, oder die An­lieferung aus anderen Stadt­teilen kann als un­erlaubte Abfall­ab­lagerung ge­wertet und mit einem Buß­geld ge­ahndet werden. Wir weisen aus­drück­lich darauf hin, den Transport aus anderen Stadt­teilen zu unter­lassen.
  • Sperr­müll und andere Ab­fälle auf Privat­grund­stücken (Hof, Einfahrt, Vor­garten, Zu­wege zu den Ge­bäuden, zentrale Stell­plätze für Abfall­behälter, Wiesen/Spielbereiche) werden aus Haftungs­gründen nicht abgeholt. Die nach­trägliche Ab­holung von Sperr­müll und anderen Gegen­ständen, die nicht zum Sperr­müll gehören, von Privat­grund­stücken ist kosten­pflichtig und muss beauftragt werden.

Welche Gegen­stände werden ab­ge­holt?

Tipp: Zum Sperrmüll zählt, was man bei einem Umzug mit­nehmen kann, aber keine Kisten und keine Säcke! Alles, was im Haus­halt fest ver­baut ist, ist kein Sperr­müll. Beispiel: Das Wasch­becken ist kein Sperr­müll. Der Bade­zimmer-Spiegel ist Sperr­müll.

Zum Sperrmüll gehören z. B.:

  • Möbel jeglicher Art, z. B. Schränke, Küchen­schränke -> ohne E-Geräte, Stühle, Tische, Polster­möbel, Sessel, Matratzen, Bett­gestell, Latten­rost, Spiegel
  • Gegen­stände aus Metall bzw. Kunst­stoff, z. B. Wäsche­ständer, -korb, Kinder­spielzeug (Bobbycar), Liege­stuhl, Klein­tier­käfig, Kinder­wagen, Fahrrad, Schub­karre, Garten­geräte -> nicht elektrisch, Bügel­brett, Terrassen­strahler -> ohne Gasflasche, Gardinen­stange, Innen­rollo, Blumen­kasten
  • Aquarium ohne Technik
  • leere Kiste/Koffer, Sandkasten, Schlitten, Leiter, Skier, Tisch­tennis­platte, Zelt (verpackt)
  • Lampen­schirm (groß) ohne Technik
  • Teppich(-fliesen, -läufer) -> gerollt/gebündelt, Linoleum­boden, Laminat (gebündelt)
  • Wandbild (groß), Kunstdruck, Ölgemälde o.ä., Lein­wand

Was gehört nicht zum Sperrmüll?

Nicht zum Sperrmüll gehören z. B.:

  • Gartenhäuser, Gartenzäune, Bauholz
  • Bauabfälle, wie z. B. Badewanne, Waschbecken, Keramik, Mauer­steine, Fenster, Türen, Heiz­körper
  • Renovierungs­abfälle, wie z. B. Tapeten, Fliesen
  • Gefährliche Abfälle, wie z. B. Lösungsmittel, Farben, Lacke, Batterien, Teer­pappe
  • Leuchtstoffröhren-/Neonröhren, Gasflaschen
  • Elektro- und Elektronikgeräte, wie z. B. Kühlschrank, Mikrowelle, Staubsauger, Nacht­speiche­röfen, Öl­radiatoren
  • Autoteile, Felgen, Autoreifen, Feuer­löscher
  • Müllsäcke
  • Alttextilien, Bett­wäsche, Schuhe, Hand­tücher, Vorhänge, Gardinen
  • Pappe, Kartonagen, Papier
  • Grün-, Strauch- und Baum­schnitt, große Pflanzen

Wer hilft bei Fragen zur kostenlosen Sperr­müll­sammlung?

Unsere Kolleg:innen Kunden­service beraten außer­dem am Telefon (0231) 9111.111 oder persönlich im Kunden­center Dechenstraße 13, 44147 Dortmund (Mo-Do, 7 - 17 Uhr, Fr 7 -16 Uhr). 

 

Text: EDG-Kommunikation
Foto: EDG