Gebührenfreie Sperr­müll­samm­lung in Hom­bruch
Nächste Sammlung findet am 29. April statt.
Die gebührenfreie Sperrmüllsammlung am 22. April in den Stadtteilen Bittermark, Kirchhörde und Löttringhausen konnte am Aktionstag problemlos abgeschlossen werden.
Es wurden rund 156 Tonnen Sperrmüll und rund 21 Tonnen Holz abgefahren. Abfälle, die nicht zur Kate-gorie Sperrmüll zählen, wurden nur in geringer Menge vorgefunden. Dazu gehörten u. a. Renovierungsabfälle (4 Ablagerungen), Elektrogeräte (11), Reifen (4), Hausmüll (7), Schadstoffe (4) und Verpackungen (6). Der Abtransport erfolgte am Aktionstag.
Die nächste Aktion findet am 29. April im Stadtteil Hombruch statt.
Unser digitale Abfallkalender zeigt nach Eingabe der eigenen Adresse an, ob die Straße bei der Sperrmüllsammlung am 29. April berücksichtigt wird.
Wie muss der Sperrmüll bereitstehen?
- am Abfuhrtag bis spätestens 7 Uhr
- ebenerdig und ausschließlich auf öffentlichen Flächen, z. B. dem Gehweg.
- für unsere Fahrzeuge ohne Probleme erreichbar, transportfähig und von Hand zu verladen
- ohne Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer; wenn nötig, gesichert
- gesondert von anderen Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll gehören (Verwechselungsgefahr)
Achtung:
- Die Sammlungen wurden zuletzt häufig dadurch erschwert, dass der Sperrmüll zum Teil nach 7 Uhr bereitgestellt wurde; schon geräumte Straßen mussten daher in vielen Fällen ein zweites Mal angefahren werden. Wir weisen eindringlich daraufhin, den Sperrmüll am Sammeltag vor 7 Uhr herauszustellen.
- Die Regiewege von den genannten Stadtteilen zu der im Westen liegenden Umlageanlage sind sehr weit und damit zeitintensiv. Trotz der Aufstockung personeller und maschineller Ressourcen am Aktionstag ist es möglich, dass die Sammlung in der zulässigen Arbeitszeit nicht abgeschlossen werden kann. Die Sammlung wird in diesen Fällen in der darauffolgenden Woche fortgesetzt
- Wir bitten zudem eindringlich darum, das Durchsuchen/Durchwühlen der bereitgestellten Gegenstände nach weiter nutzbaren Möbeln o.ä. zu unterlassen, um den Abtransport der Gegenstände nicht unnötig zu erschweren. Das Bereitstellen von Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll zählen, oder die Anlieferung aus anderen Stadtteilen kann als unerlaubte Abfallablagerung gewertet und mit einem Bußgeld geahndet werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, den Transport aus anderen Stadtteilen zu unterlassen.
- Sperrmüll und andere Abfälle auf Privatgrundstücken (Hof, Einfahrt, Vorgarten, Zuwege zu den Gebäuden, zentrale Stellplätze für Abfallbehälter, Wiesen/Spielbereiche) werden aus Haftungsgründen nicht abgeholt. Die nachträgliche Abholung von Sperrmüll und anderen Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll gehören, von Privatgrundstücken ist kostenpflichtig und muss beauftragt werden.
Welche Gegenstände werden abgeholt?
Tipp: Zum Sperrmüll zählt, was man bei einem Umzug mitnehmen kann, aber keine Kisten und keine Säcke! Alles, was im Haushalt fest verbaut ist, ist kein Sperrmüll. Beispiel: Das Waschbecken ist kein Sperrmüll. Der Badezimmer-Spiegel ist Sperrmüll.
Zum Sperrmüll gehören z. B.:
- Möbel jeglicher Art, z. B. Schränke, Küchenschränke -> ohne E-Geräte, Stühle, Tische, Polstermöbel, Sessel, Matratzen, Bettgestell, Lattenrost, Spiegel
- Gegenstände aus Metall bzw. Kunststoff, z. B. Wäscheständer, -korb, Kinderspielzeug (Bobbycar), Liegestuhl, Kleintierkäfig, Kinderwagen, Fahrrad, Schubkarre, Gartengeräte -> nicht elektrisch, Bügelbrett, Terrassenstrahler -> ohne Gasflasche, Gardinenstange, Innenrollo, Blumenkasten
- Aquarium ohne Technik
- leere Kiste/Koffer, Sandkasten, Schlitten, Leiter, Skier, Tischtennisplatte, Zelt (verpackt)
- Lampenschirm (groß) ohne Technik
- Teppich(-fliesen, -läufer) -> gerollt/gebündelt, Linoleumboden, Laminat (gebündelt)
- Wandbild (groß), Kunstdruck, Ölgemälde o.ä., Leinwand
Was gehört nicht zum Sperrmüll?
Nicht zum Sperrmüll gehören z. B.:
- Gartenhäuser, Gartenzäune, Bauholz
- Bauabfälle, wie z. B. Badewanne, Waschbecken, Keramik, Mauersteine, Fenster, Türen, Heizkörper
- Renovierungsabfälle, wie z. B. Tapeten, Fliesen
- Gefährliche Abfälle, wie z. B. Lösungsmittel, Farben, Lacke, Batterien, Teerpappe
- Leuchtstoffröhren-/Neonröhren, Gasflaschen
- Elektro- und Elektronikgeräte, wie z. B. Kühlschrank, Mikrowelle, Staubsauger, Nachtspeicheröfen, Ölradiatoren
- Autoteile, Felgen, Autoreifen, Feuerlöscher
- Müllsäcke
- Alttextilien, Bettwäsche, Schuhe, Handtücher, Vorhänge, Gardinen
- Pappe, Kartonagen, Papier
- Grün-, Strauch- und Baumschnitt, große Pflanzen
Wer hilft bei Fragen zur kostenlosen Sperrmüllsammlung?
Unsere Kolleg:innen Kundenservice beraten außerdem am Telefon (0231) 9111.111 oder persönlich im Kundencenter Dechenstraße 13, 44147 Dortmund (Mo-Do, 7 - 17 Uhr, Fr 7 -16 Uhr).
Text: EDG-Kommunikation
Foto: EDG