01.03.2023

Gebühren­freie Sperr­müll­samm­lung Hörde

Bilanz der Aktion am 25. Februar und nächste Sammlung am 4. März im Stadt­teil Hörde

Die gebührenfreie Sperrmüllsammlung am 25. Februar in den Stadtteilen Holzen und Syburg wurde am Aktionstag mit einer Sammelmenge von rund 115 Tonnen, davon rund 19 Tonnen Holz, problemlos abgeschlossen. Abfälle, die nicht zur Kategorie Sperrmüll zählen, wurden nur in geringer Menge am Aktionstag abgeholt.

Bei den Kontrollen durch den Ermittlungsdienst Abfall (EDA) fielen am 24. und 25 Februar erneut zahlreiche „Schrottsammler“ auf, die darauf aus waren, für sie werthaltige Gegenstände aus dem bereitgestellten Sperrmüll abzugreifen. Vier „Schrottsammler“ müssen, nachdem Anzeigen geschrieben wurden, mit einem Bußgeld von 1.000 Euro rechnen. Eine der aufgegriffenen Personen war mit einem fahruntüchtigen Fahr-zeug unterwegs, sodass sich das Bußgeld noch deutlich erhöhen kann. Der EDA wird seine intensiven Kontrollen und Beratungen an den kommenden Aktionstagen fortsetzen.

Die nächste Aktion findet am 4. März 2023 im Stadt­teil Hörde statt.

Der digitale Abfallkalender zeigt nach Eingabe der eigenen Adresse an, ob die Straße bei der Sperrmüllsammlung am 4. März berücksichtigt wird.

Achtung:

  • Da die Regiewege von den Stadtteilen im Dortmunder Süden zu den im Norden bzw. im Westen liegenden Umlageanlagen sehr weit und damit zeitintensiv sind, kann es trotz der Aufstockung personeller und maschineller Ressourcen dazu kommen, dass die Sammlung nicht am Aktionstag in der zulässigen Arbeitszeit von 10 Stunden abgeschlossen werden kann. Die Sammlung wird in diesen Fällen in der darauffolgenden Woche fortgesetzt.
  • Das Bereitstellen von Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll zählen, oder die Anlieferung aus anderen Stadtteilen kann als unerlaubte Abfallablagerung gewertet und mit einem Bußgeld geahndet werden. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, den Transport aus anderen Stadtteilen zu unterlassen.
  • Sperrmüll und andere Abfälle auf Privatgrundstücken (Hof, Einfahrt, Vorgarten, Zuwege zu den Gebäuden, zentrale Stellplätze für Abfallbehälter, Wiesen/Spielbereiche) werden aus Haftungsgründen nicht abgeholt. Die nachträgliche Abholung von Sperrmüll und anderen Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll gehören, von Privatgrundstücken ist kostenpflichtig und muss beauftragt werden.
  • Wir bitten Sie eindringlich darum, dass Durchsuchen/Durchwühlen der bereitgestellten Gegenstände nach weiter nutzbaren Möbeln o.ä. zu unterlassen, um den Abtransport der Gegenstände nicht unnötig zu erschweren. 

 

Wie muss der Sperrmüll bereitstehen? 

  • am Abfuhrtag bis spätestens 7 Uhr, später herausgestellter Sperrmüll wird nicht mitgenommen
  • ebenerdig und ausschließlich auf öffentlichen Flächen, z. B. dem Gehweg
  • für unsere Fahrzeuge ohne Probleme erreichbar, transportfähig und von Hand zu verladen
  • ohne Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer; wenn nötig, gesichert
  • gesondert von anderen Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll gehören (Verwechselungsgefahr)

 

Welche Gegenstände werden abgeholt?

Tipp: Zum Sperrmüll zählt, was man bei einem Umzug mitnehmen kann, aber keine Kisten und keine Säcke! Alles, was im Haushalt fest verbaut ist, ist kein Sperrmüll. Beispiel: Das Waschbecken ist kein Sperrmüll. Der Badezimmer-Spiegel ist Sperrmüll.

 

Zum Sperrmüll gehören z. B.:

  • Möbel jeglicher Art, z. B. Schränke, Küchenschränke -> ohne E-Geräte,
  • Stühle, Tische, Polstermöbel, Sessel, Matratzen, Bettgestelle, Lattenroste, Spiegel
  • Gegenstände aus Metall bzw. Kunststoff, z. B. Wäscheständer, -korb, Kinderspielzeug (Bobbycar), Liegestuhl, Kleintierkäfig, Kinderwagen, Fahrrad, Schubkarre,
  • Gartengeräte -> nicht elektrisch, Bügelbrett, Terrassenstrahler -> ohne Gasflasche, Gardinenstange, Innenrollo, Blumenkasten 
  • Aquarium ohne Technik
  • leere Kiste/Koffer, Sandkasten, Schlitten, Leiter, Skier, Tischtennisplatte, Zelt (verpackt)
  • Lampenschirm (groß) ohne Technik
  • Teppich (-fliesen, -läufer) -> gerollt/gebündelt, Linoleumboden, Laminat -> gebündelt
  • Wandbild (groß), Kunstdruck, Ölgemälde o.ä., Leinwand

 

Nicht zum Sperrmüll gehören z. B.:

  • Gartenhäuser, Gartenzäune, Bauholz
  • Bauabfälle, wie z. B. Badewanne, Waschbecken, Keramik, Mauersteine, Fenster, Türen, Heizkörper
  • Renovierungsabfälle, wie z. B. Tapeten, Fliesen
  • Gefährliche Abfälle, wie z. B. Lösungsmittel, Farben, Lacke, Batterien, Teerpappe
  • Leuchtstoffröhren-/Neonröhren, Gasflaschen
  • Elektro- und Elektronikgeräte, wie z. B. Kühlschrank, Mikrowelle, Staubsauger, Nachtspeicheröfen, Ölradiatoren
  • Autoteile, Felgen, Autoreifen, Feuerlöscher
  • Müllsäcke
  • Alttextilien, Bettwäsche, Schuhe, Handtücher, Vorhänge, Gardinen
  • Pappe, Kartonagen, Papier
  • Grün-, Strauch- und Baumschnitt, große Pflanzen 

 

Wer hilft bei Fragen zur gebührenfreisen Sperrmüllsammlung?

Unsere Kolleg:innen des Kundenservice beraten am Telefon (0231) 9111.111 oder persönlich im Kundencenter Dechenstraße 13, 44147 Dortmund (Mo-Do, 7 - 17 Uhr, Frei 7 -16 Uhr). 

Alle Informationen finden Sie auch in unserer Broschüre.

 

Text: EDG-Kommunikation
Foto: EDG