14.12.2022

Gebühren­freie Sperr­müll­samm­lung Dorst­feld

Bilanz der Aktion vom 10. Dezember im Stadtteil Nordmarkt - Nächste Sammlung am 17. Dezember im Stadtteil Dorstfeld

Die Bilanz der gebührenfreien Sperrmüllsammlung vom 10. Dezember im Stadtteil Nordmarkt ist ernüchternd. Neben 100 Tonnen Sperrmüll wurden 38 Tonnen andere Abfälle abgeholt, das ist fast viermal so viel wie zuletzt im Stadtteil Hafen (10,5 Ton-nen). Die Abfuhr erfolgte – entgegen der ursprünglichen Planungen - am Samstag, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und Umweltgefährdungen auszuschließen. Erschwert wurde die Aktion durch enge und zugeparkte Straßen, sodass einige Abla-gerungen mehrfach angefahren werden mussten. Zudem kam es auf einigen Straßen zu Behinderungen des fließenden Verkehrs.

Zu den Abfällen, die nicht zur Kategorie Sperrmüll zählen, gehörten am Samstag erneut Renovierungsabfälle (18 Ablagerungen), Elektrogeräte (24), Reifen/Fahrradreifen (11), Hausmüll (86), Textilien (23) und sonstige Gegenstände, wie z. B. Einkaufswagen, Europaletten, Verpackungen und ein Autoteil. Da, wo enge Straßen die Durchfahrt des Schadstoffmobils verhinderten, wurden vor allem Behälter mit Farben und Lacken mit einem Kolonnenwagen mit Ladefläche zum Schadstoffmobil transportiert.

Der Einsatz konnte am Samstag im Rahmen der maximal zulässigen Arbeitszeit abgeschlossen werden, da Mitarbeitende der regulären Straßenreinigung die Sperrmüllsammlung unterstützten.

Nächste Sammlung am 10. Dezember im Stadtteil Nordmarkt 

Der digitale Abfallkalender (www.edg.de/abfallkalender) erleichtert die Planung für die Anwohner*innen. Einfach die eigene Adresse eingeben und schon zeigt der Kalender an, ob die Straße am 17. Dezember angefahren wird. 

Wir weisen alle Anwohner*innen sehr eindringlich darauf hin, die Vorgaben für die Sperrmüllsammlung einzuhalten.

 

Wann muss der Sperrmüll bereitstehen?

Die Sperrmüllsammlung beginnt um 7 Uhr. Der Sperrmüll muss am Abfuhrtag bis spätestens 7 Uhr bereitstehen. Später herausgestellter Sperrmüll wird nicht mitge­nommen.

 

Wie muss der Sperrmüll bereitstehen?

  • ebenerdig und ausschließlich auf öffentlichen Flächen, z. B. dem Gehweg.
  • für unsere Fahrzeuge ohne Probleme erreichbar, transportfähig und von Hand zu verladen
  • ohne Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer; wenn nötig, gesichert
  • gesondert von anderen Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll gehören (Verwechselungsgefahr)

 

Welche Gegenstände werden abgeholt?

Bei Sperrmüll handelt es sich um sperrige Hausratsgegenstände, die wegen ihrer Abmessungen nicht in die Graue Tonne (Restmülltonne) passen bzw. deren Leerung behindern würden, die in haushaltsüblichen Mengen anfallen und von Hand zu verladen sind.

Tipp: Zum Sperrmüll zählt, was man bei einem Umzug mitnehmen kann, aber keine Kisten und keine Säcke! Alles, was im Haushalt fest verbaut ist, ist kein Sperrmüll. Beispiel: Das Waschbecken ist kein Sperrmüll. Der Badezimmer-Spiegel ist Sperrmüll.

 

Zum Sperrmüll gehören z. B.:

  • Möbel jeglicher Art, z. B. Schränke, Küchenschränke -> ohne E-Geräte,
  • Stühle, Tische, Polstermöbel, Sessel, Matratzen, Bettgestelle, Lattenroste, Spiegel
  • Gegenstände aus Metall bzw. Kunststoff, z. B. Wäscheständer, -korb, Kinderspielzeug (Bobbycar), Liegestuhl, Kleintierkäfig, Kinderwagen, Fahrrad, Schubkarre,
  • Gartengeräte -> nicht elektrisch, Bügelbrett, Terrassenstrahler -> ohne Gasflasche, Gardinenstange, Innenrollo, Blumenkasten 
  • Aquarium ohne Technik
  • leere Kiste/Koffer, Sandkasten, Schlitten, Leiter, Skier, Tischtennisplatte, Zelt (verpackt)
  • Lampenschirm (groß) ohne Technik
  • Teppich (-fliesen, -läufer) -> gerollt/gebündelt, Linoleumboden, Laminat -> gebündelt
  • Wandbild (groß), Kunstdruck, Ölgemälde o.ä., Leinwand

 

Was wird nicht mitgenommen?

  • Abfälle und Gegenstände, die nicht zum Sperrmüll gehören, werden am Aktionstag grundsätzlich nicht mitgenommen – unabhängig davon, wo sie abgelegt wurden.
  • Sperrmüll auf Privatgrundstücken (Hof, Einfahrt, Vorgarten, Zuwege zu den Gebäuden, zentrale Stellplätze für Abfallbehälter, Wiesen/Spielbereiche) werden aus Haftungsgründen nicht abgeholt
  • Die nachträgliche Abholung von Sperrmüll und anderen Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll gehören, von Privatgrundstücken ist kostenpflichtig.
  • Das Bereitstellen von Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll zählen, kann als unerlaubte Abfallablagerung gewertet und mit einem Bußgeld geahndet werden.

 

Nicht zum Sperrmüll gehören z. B.:

  • Gartenhäuser, Gartenzäune, Bauholz
  • Bauabfälle, wie z. B. Badewanne, Waschbecken, Keramik, Mauersteine, Fenster, Türen, Heizkörper
  • Renovierungsabfälle, wie z. B. Tapeten, Fliesen
  • Gefährliche Abfälle, wie z. B. Lösungsmittel, Farben, Lacke, Batterien, Teerpappe
  • Leuchtstoffröhren-/Neonröhren, Gasflaschen
  • Elektro- und Elektronikgeräte, wie z. B. Kühlschrank, Mikrowelle, Staubsauger, Nachtspeicheröfen, Ölradiatoren
  • Autoteile, Felgen, Autoreifen, Feuerlöscher
  • Müllsäcke
  • Alttextilien, Bettwäsche, Schuhe, Handtücher, Vorhänge, Gardinen
  • Pappe, Kartonagen, Papier
  • Grün-, Strauch- und Baumschnitt, große Pflanzen 

 

Wie wird kontrolliert?

Wir werden die Vor-Ort-Beratung und Kontrolle der Einhaltung der Vorgaben weiter fortsetzen. Ziel ist es, u. a., festzustellen, wo Sperrmüll und andere Gegenstände auf privatem Gelände abgestellt sind, welche Gegenstände, die nicht zur Kategorie Sperrmüll gehören, bereitstehen und wo schon frühzeitig herausgestellt wurde. Den Anwohner*innen soll nach Ansprache die Möglichkeit gegeben werden, für Abhilfe zu sorgen. Mitarbeiter des Ermittlungsdienstes Abfall (EDA) werden vor und am Aktionstag im Stadtteil Hafen insbesondere in den Bereichen mit verdichteter Wohnbebauung unterwegs sein

Wer hilft bei Fragen zur kostenlosen Sperrmüllsammlung oder zu unseren Serviceangeboten?

Unsere Kolleg*innen beraten Sie gerne am Telefon (0231 9111.111) oder persönlich im Kundencenter Dechenstraße 13, 44147 Dortmund (Mo-Do, 7 - 17 Uhr, Fr 7 -16 Uhr).

Alle Informationen finden Sie auch in unserer Broschüre.

 

Text: EDG-Kommunikation
Foto: EDG