16.10.2020
Erweiterte Regelungen auf den EDG-Betriebsstätten: Mund-Nasen-Schutz wird Pflicht
Angesichts steigender Corona-Infektionszahlen erweitern wir auf den Betriebs­stätten ab sofort die Regelungen zum Gesund­heits­schutz und bitte unsere Kund*innen diese unbedingt einzuhalten.
Auf den Recyclinghöfen, in der Möbelbörse, auf der Deponie Dortmund-Nordost, am Wertstoffzentrum Pottgießerstraße, am Recyclingzentrum Dortmund an der Heinrich-August-Schulte-Straße 21 und im Kundenbüro (Dechenstraße 13) gelten folgende Regelungen:
- Mund-Nasen-Schutz tragen!
- Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten!
- Die Ansammlung mehrerer Personen vermeiden. Begleitpersonen, vor allem Kinder, müssen im Fahrzeug bleiben.
- Zügig entladen.
- Möglichst bargeldlos zahlen.
- Bitte unbedingt den Anweisungen des Personals und den Beschilderungen folgen.
- Je nach Standort und Andrang muss die Besucherzahl begrenzt werden. Wartezeiten einplanen.
Text: EDG-Kommunikation
Foto: EDG