21.12.2021

Abfallwirtschaftskonzept wird fortgeschrieben

Nach 5 Jahren wird es fortgeschrieben.

Die Stadt Dortmund ist als Entsorgungsträgerin verpflichtet ein Abfall­wirtschafts­konzept (AWK) auf­zu­stellen und fort­zu­schreiben. Dieses Konzept muss alle 5 Jahre oder bei wesentlichen Änderungen der Bezirks­regierung Arnsberg vorgelegt werden. Wir, die EDG, haben in Abstimmung mit der Stadt Dortmund das AWK überarbeitet und fortgeschrieben. 

Die letzte Fortschreibung ist 2016 erfolgt. Seit dem sind im Rahmen der öffentlichen Entsorgung einige wesentliche Veränderungen eingetreten, wie z.B.:

  • Gewährleistung der Entsorgungssicherheit  durch Fortsetzung, Neujustierung und teilweise Umgestaltung der Beteiligung an den MVA-Verbünden
  • Aufbau der abfallwirtschaftlichen Kooperation zwischen der EDG Holding GmbH und den technischen Betrieben der Stadt Solingen
  • Verlängerung und Anpassung bestehender öffentlich-rechtlicher Kooperationen zwischen der Stadt Dortmund und dem Kreis Borken (Behandlung und Entsorgung von Bio- und Restabfällen)
  • Umstellung der Alttextilsammlung über Depotcontainern in den Stadtgebieten auf eine Sammlung an unseren Recyclinghöfen
  • Ausweitung der Papiercontainer für den steigenden Bedarf

  

Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz

Der Klima- und Ressourcenschutz ist ein wesentlicher Schwerpunkt des AWK. Maßnahmen der Vermeidung und Vorbereitung zur Wieder­verwendung, der stofflichen und energetischen Verwertung und sonstiger Maßnahmen zur Ressourcen­schonung sind dabei Teilaspekte.

Die übergreifende Vernetzung und Weiterentwicklung der Sektoren Strom, Wärme, Verkehr und Industrie gelten als Schlüsselkonzept der Energiewende und die Erreichung der Klimaschutzziele.

Das AWK enthält neben einer Prognose der voraussichtlichen Abfall­mengen­ent­wicklung bis 2031 auch Ausführungen zur Ent­sorgungs­sicherheit und den Gebühren.

Ausführliche Informationen zur Fortschreibung des AWK finden Sie auch unter www.dortmund.de

 

Text: EDG
Foto: EDG