30.09.2016

Abfallwirtschaftskonzept fortgeschrieben

Beginn der politischen Beschlussfassung

Beginn der politischen Beschlussfassung – Weichenstellung für Entsorgungssicherheit, Klima- und Ressourcenschutz 

Die EDG Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) hat im Auftrag der Stadt Dortmund das Abfallwirtschaftskonzept (AWK) fortgeschrieben. Nach der Sitzung des Verwaltungsvorstandes am 27. September 2016 wird der Entwurf des AWK 2016 nun in den politischen Gremien beraten und soll im Dezember dem Rat der Stadt Dortmund zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Den Startschuss für die politische Beschlussfassung nutzt die Geschäftsführung der EDG, um einige wesentliche Eckpunkte der Abfallwirtschaftskonzeption vorzustellen.

Das Landesabfallgesetz Nordrhein-Westfalen verpflichtet Kreise und kreisfreie Städte, im fünfjährigen Rhythmus ihre Abfallwirtschaftskonzeption vorzulegen, aus der u. a. hervorgeht, wo die in ihrem Entsorgungsgebiet anfallenden Abfälle verbleiben, welche Maßnahmen zu Vermeidung, Wiederverwendung, Recycling und Verwertung getroffen werden, wie die 10-jährige Entsorgungssicherheit gewährleistet wird und wo regionale Kooperationen notwendig sind.

Auf sämtlichen abfallpolitischen Ebenen in Europa, Deutschland und NRW sowie in den Kommunen besteht Einigkeit hinsichtlich der zukünftigen Bedeutung der Abfallwirtschaft als wichtige Rohstoff- und Energiequelle. Auf die wesentlichen Weichenstellungen durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz und den ökologischen Abfallwirtschaftsplan des Landes NRW ist die Dortmunder Abfallwirtschaft bereits durch das Abfallwirtschaftskonzept 2011 bestens vorbereitet gewesen. Die vorliegende Fortschreibung der Dortmunder Abfallwirtschaftskonzeption zeichnet sich vor allem durch die Weiterentwicklung und Optimierung der ökonomisch und ökologisch verantwortungsbewussten Maßnahmen aus. Diese orientieren sich an den wesentlichen Zielen einer Gewährleistung der Entsorgungssicherheit und weitetestgehenden Gebührenkontinuität im Interesse der Dortmunder Bürgerinnen und Bürger. Verstärkt rückt bei der EDG die Verantwortung für den öffentlichen Raum in den Fokus des Handelns.

Entwicklung der Dortmunder Abfallwirtschaft 2011-2016

Entsprechend der fünfstufigen, abfallwirtschaftlichen Zielhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes wurden seit der letzten umfassenden Fortschreibung des AWK beispielhaft folgenden Maßnahmen zur Zielerreichung erfolgreich umgesetzt:
Vermeidung und Vorbereitung zur Wiederverwendung:

  • Abfallmanagement für die Dortmunder Wohnungswirtschaft und pädagogische Einrichtungen
  • Angebote der Umweltpädagogik („Ein Tag mit der EDG!“)
  • Quartiersmanagement in ausgewählten Stadtbezirken
  • Intensivierung der Abfallberatung

Stoffliche und sonstige Verwertung:

  • Fortführung der kombinierten Wertstofftonne bis 2017
  • Weiterentwicklung der haushaltsnahen Dienstleistungsangebote zur Wertstofferfassung („Wertstoffservice“, „Der Recyclinghof kommt!“)
  • Optimierung des Depotcontainer-Netzes für Papier und Alttextilien

Anlagen- und Ausfallverbund/Regionale Kooperationen:

  • Neujustierung des Beteiligungsmodells des MVA Hamm-Verbundes

Über die abfallwirtschaftlichen Zielebenen hinaus ist es das Selbstverständnis der Dortmunder Abfallwirtschaft, Verantwortung für den öffentlichen Raum zu übernehmen. Dieser Anspruch dokumentiert sich u. a. in Initiativen und Projekten zur Stadtsauberkeit (z. B. „Sauberes Dortmund – Mach mit!“), Maßnahmen zur Stadtbildentwicklung durch die Beteiligung an „Nordwärts“ und die Realisation des gemeinsamen Betriebsstättenkonzeptes von Stadt und EDG mit Auswirkungen auf die Anlagenstruktur der EDG, wie der zukünftigen Verlagerung des Recyclinghofs Nortkirchenstraße und der Möbelbörse zum neu zu errichtenden Recyclinghof Hacheney.

Recht und Gesetz: Verpackungsgesetz

Die Bundesregierung hatte sich zum Ziel gesetzt, noch in dieser Legislaturperiode ein Wertstoffgesetz vorzulegen. Heute muss konstatiert werden, dass es kein Wertstoffgesetz geben wird, da keine politischen Mehrheiten zur Festlegung einer kommunalen oder privatwirtschaftlichen Systemhoheit gebildet werden konnten. Stattdessen liegt der Entwurf eines Verpackungsgesetzes vor, welcher nach dem derzeitigen Kenntnisstand eben diese für die Zukunft wesentliche Fragestellung nicht klären wird. Offen ist angesichts des vielfältigen Diskussionsbedarfs der involvierten Ressorts, ob das Verpackungsgesetz Anfang 2019 in Kraft treten wird. Mit Blick auf ein neues Verpackungssetz kann das Interesse der Stadt und der EDG, nur sein, dass die Systemhoheit für die haushaltsnahe Erfassung von Wertstoffen bei den Kommunen bleibt. Denn eins ist klar: Der Nutzen für die Dortmunder Bürger bei der schon 2011 stadtweit eingeführten kombinierten Wertstofftonne besteht darin, dass die erfassten Wertstoffe – ob nun Verpackungen oder stoffgleiche Nichtverpackungen aus Metall oder Kunststoff – zugunsten des Gebührensystems vermarktet und die Sortierreste in den Müllverbrennungsanlagen des EDG-Unternehmensverbundes energetisch verwertet werden. Beides sind Bestandteile für eine auch in der Zukunft an Stabilität orientierte Gebührenentwicklung.

Entsorgungssicherheit

Der Nachweis der 10-jährigen Entsorgungssicherheit ist gemäß § 5a Abs. 2 Nr. 4 Landesabfallgesetz erforderlich. Die Beseitigung nicht verwertbarer Siedlungsabfälle hat dafür in Anlagen auf hohem technischen Niveau möglichst in der Nähe ihres Entstehungsortes (Grundsatz der Nähe) zu erfolgen. Siedlungsabfälle, die in NRW anfallen, sind im Land selbst zu beseitigen (Grundsatz der Autarkie).

Die Zeichnung von langfristigen Verbrennungskontingenten in den Müllverbrennungsanlagen in Hamm und Hagen und in dem Müllheizkraftwerk in Iserlohn versetzt die EDG in die erfreuliche Lage, beide Vorgaben im Rahmen der Regionalen Kooperationen zu erfüllen. Im neuen Abfallwirtschaftsplan ist die Bildung von drei Entsorgungsregionen vorgegeben, um wirtschaftliche Mengen- und Anlagenstrukturen zu bilden. Die Interessen der Dortmunder Abfallwirtschaft hinsichtlich einer Fortführung der langjährigen Kooperationen und deren Weiterentwicklung finden in der Entsorgungsregion ohne Einschränkung Berücksichtigung. Im AWK 2016 kann daher formuliert werden, dass vor diesem abfallrechtlichen und wirtschaftlichen Hintergrund die Ziele der langfristigen Entsorgungssicherheit mit einer bestmöglichen Anlagenauslastung verknüpft sind. Dies schafft die Voraussetzung für weitest gehende Gebührenkontinuität.

Beim Nachweis der 10-jährigen Entsorgungssicherheit wird ein wesentlicher Faktor berücksichtigt: 

  • Mit Blick auf eine aktuell nur mit hoher Unschärfe zu kalkulierende Bevölkerungsentwicklung sowie einer ungewissen Eintrittswahrscheinlichkeit, ob der Zugriff auf die Sortierreste aus der Wertstofftonne verloren geht (s.o. Verpackungsgesetz), wurde in dieser Fortschreibung des AWK erstmalig mit einer Prognose bei der Einwohnerentwicklung und daraus abgeleitet auch einem Mengenkorridor bei den Abfällen mit einer jeweilig errechneten Ober- und Untergrenze gearbeitet.

    Das gesamte Dortmunder Abfallaufkommen wird für das Jahr 2026 dabei mit 595.000 bis 616.000 Tonnen/Jahr prognostiziert. Der Anteil der thermisch zu beseitigenden Abfälle (Hausmüll, Sperrmüll zur Beseitigung, Straßenkehricht zur Beseitigung und Krankenhausabfälle) liegt zwischen 126.000 Tonnen/Jahr (Untergrenze) und 144.000 Tonnen/Jahr (Obergrenze). 

Die bestehenden Kontingentverträge mit dem Müllheizkraftwerk Iserlohn und der Müllverbrennungsanlage Hamm sowie die Gesellschafterstellung der EDG im MVA Hamm-Verbund garantieren die Entsorgungssicherheit für das Dortmunder Aufkommen vorzubehandelnder Abfälle zur Beseitigung bis Ende 2022 und somit über das Jahr der nächsten turnurmäßigen Fortschreibung des AWK hinaus. 

Mit Blick auf die für zehn Jahre zu garantierende Entsorgungssicherheit ist perspektivisch Folgendes festzuhalten:

  • Die Stadt Dortmund und die EDG haben bereits mit den regionalen Partnern Planungsüberlegungen zur Weiterentwicklung der bestehenden MVA-Beteiligungen initiiert und werden dies intensiv fortführen und vertraglich zum Abschluss bringen.
  • Es ist davon auszugehen, dass mit Verabschiedung des Verpackungsgesetzes auch Klarheit dahingehend geschaffen wird, welchen Zugriff die Stadt bzw. die EDG auf Wertstoffe und Sortierreste aus der Wertstoffsammlung haben bzw. behalten werden.

Die EDG betont, dass, sollten sich die entscheidenden Parameter bis zur turnusmäßigen Fortschreibung des AWK in 2021 ändern, sie mit einer unterjährigen Fortschreibung die geforderte 10-jährige Entsorgungssicherheit nachweisen wird.

Klima- und Ressourcenschutz

Mit der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes hat die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für die Rückführung von Wertstoffen in den Wirtschaftskreislauf neu geregelt und den mit der EU-Abfallrahmenrichtlinie vorgegebenen Weg in die Recyclinggesellschaft umgesetzt. Die Stadt Dortmund und die EDG sehen es in Zeiten zunehmender Rohstoffverknappung als gemeinsame gesellschaftliche Verpflichtung aller abfallwirtschaftlichen Handlungsakteure an, der Nutzung der in den Abfallströmen enthaltenden Wertstoffe und Energie allerhöchste Priorität einzuräumen. Die gesamte Entwicklung der Dortmunder Abfallwirtschaft in den letzten zweieinhalb Jahrzehnten wurde daher auf Nachhaltigkeit ausgerichtet und zeichnet sich durch ein ganzheitliches Konzept zum Ressourcen- und Klimaschutz aus.

Eine ressourceneffiziente Abfallwirtschaftskonzeption war Bestandteil aller AWK-Fortschreibungen seit 1991. Im aktuellen Entwurf des AWK 2016 geht es nach wie vor um die hochwertige stoffliche Verwertung in Recyclinganlagen und die effiziente energetische Verwertung in thermischen Behandlungsanlagen. 

Im Bereich der stofflichen Verwertung wird die EDG ihren Fokus – auch im Sinne des demo-grafischen Wandels – weiter auf Etablierung und Optimierung von haushaltsnahen Erfassungssystemen setzen. Zudem geht es darum, durch gezielte Verbandsarbeit dafür Sorge zu tragen, dass auch in Zukunft der kommunale Mengenzugriff auf die Stoffströme der Wertstofftonne gewährleistet ist. Den im Zusammenhang mit der thermischen Verwertung bestehenden regionalen Kooperationen wird attestiert, dass sie in vorbildlicher Weise den Vorgaben des ökologische Abfallwirtschaftsplans hinsichtlich dem „Prinzip der Nähe“ sowie der Zielsetzung „Entsorgungsautarkie“ entsprechen.

Bei der Abfallverbrennung fällt quasi als „Nebenprodukt“ verwertbare Energie an, die für eigene Zwecke genutzt wird bzw. zum überwiegenden Teil in Form von Strom oder Fernwärme extern an private Haushalte und Industrie abgegeben wird. Bei den Kunden wird damit ein relevanter Anteil an fossilen Energieträgern eingespart  – ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz durch eine Entlastung bei den CO2-Emissionen. Zudem werden beim Verbrennungsprozess Eisen und Nichteisenmetalle abgetrennt, die einer stofflichen Verwertung zugeführt werden.

Nach der in zurückliegenden Jahren erreichten Steigerung der Energieeffizienz entsprechend den Vorgaben der EU-Abfallrahmenrichtlinie be- oder erhalten die Anlagen ihren Verwerterstatus und können gewerbliche Abfälle thermisch behandeln – ein wesentlicher Faktor für ihre Auslastung und ihren wirtschaftlichen Betrieb und somit Gebühren stabilisierende Effekte. 

Text: EDG Geschäftsführungsbüro/ Kommunikation/ Marketing