23.11.2021
3G-Regel an unseren Betriebsstätten
Bitte beachten Sie, ab dem 24.11.2021, die 3G-Regel an unseren Betriebsstätten.
Aufgrund der neuen rechtlichen Regelungen gilt ab dem 24. November 2021 an unseren Betriebsstätten die 3G-Regel. Zu Ihrem und auch unserem Schutz ist das Betreten unserer Recyclinghöfe, Möbelbörse sowie Kundenbüro nur mit einem gültigem Impf-, Genesenen- oder negativen Testnachweis (nicht älter als 24 Stunden) möglich.
Wir bitten um Ihr Verständnis. Vielen Dank.
Text: EDG
Foto: EDG