19.04.2013

Alttextilsammlung

EDG-Alttextilcontainer: grün – rund – richtig Alttextilverwertung durch die EDG mit vielfältigem Nutzen

Wer die ausrangierte Hose, eine fadenscheinige Tischdecke oder die zu engen Schuhe statt in die Restmülltonne in den EDG-Alttextilcontainer wirft, tut im mehrfachen Sinne Gutes! Alttextilien und Schuhe werden einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zugeführt, aus den Verwertungserlösen erhalten vier karitative Verbände eine finanzielle Unterstützung und die Einnahmen aus der Verwertung entlasten die Dortmunder Abfallgebühren. Zudem legt das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz, welches im Juni 2012 in Kraft getreten ist, fest, dass Abfälle zur Verwertung – und dazu zählen Alttextilien – vorrangig dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, der Stadt Dortmund, oder einem von ihm beauftragten Dritten, also der EDG, zu überlassen sind.

EDG Alttextilsammlung und -verwertung

Auf Dortmunder Stadtgebiet stehen an 174 Standorten 301 grüne, runde Alttextilcontainer der EDG Entsorgung Dortmund GmbH (EDG). Dort landen jährlich rund 1.400 Tonnen Alttextilien wie getragene Kleidung aber auch Haushaltwäsche, z. B. Vorhänge, Bett- und Tischwäsche, sowie Schuhe. Auch auf den sechs Recyclinghöfen können Alttextilien abgegeben werden, so dass ein flächendeckendes und verlässliches Entsorgungsangebot vorhanden ist – und das schon seit 1997, nachdem der Rat der Stadt Dortmund die EDG durch Ratsbeschluss beauftragte, im Rahmen des Abfallwirtschaftskonzeptes ein System zur Sammlung und Verwertung von Textilien aufzubauen. Die Alttextilsammlung ist auch Bestandteil des aktuellen Abfallwirtschaftskonzeptes der Stadt Dortmund aus dem Jahr 2011.

Das in den Textilcontainern gesammelte Material wird sortiert und einer schadlosen und ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt. Die wöchentliche Leerung der Sammelcontainer gewährleistet eine hohe Verwertungsqualität der gesammelten Stoffe; zudem übernimmt die EDG auch die Standplatzreinigung an den Containerstandorten und leistet damit eine wichtigen Beitrag für ein sauberes Stadtbild. Von den Verwertungserlösen profitieren vier karitative Verbände (AWO, Caritas, Diakonisches Werk und Der Paritätische NRW), die entsprechend vertraglicher Vereinbarungen eine finanzielle Unterstützung vom EDG-Unternehmensverbund erhalten, und natürlich der Dortmunder Gebührenzahler: Einnahmen aus der Verwertung entlasten die Dortmunder Abfallgebühren. Anders als bei allein auf Gewinnmaximierung ausgerichteten privaten Unternehmen kommt damit die Wertschöpfung aus der Wertstoffverwertung den Bürgerinnen und Bürger der Stadt Dortmund zugute

Kreislaufwirtschaftsgesetz 2012

Nach den Regelungen des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind Abfälle zur Verwertung aus privaten Haushalten – z. B. Alttextilien – grundsätzlich der Stadt als öffentlichrechtlichem Entsorgungsträger bzw. in Dortmund der von ihr beauftragten EDG zu überlassen. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht nunmehr jedoch vor allem für den Fall, dass keine Sammlung durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger erfolgt, die Möglichkeit vor, dass auch private Sammler nach Erfüllung diverser im Gesetz aufgeführter Voraussetzungen haushaltsnahe Sammlungen von Wertstoffen durchführen können

Illegal aufgestellte Container

Aus diesem Grund drängen nunmehr verstärkt auch gewerbliche Sammler auf den Markt, indem sie entsprechend der gesetzlichen Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes versuchen, über ein Anzeigeverfahren beim Umwelt der Stadt Dortmund Genehmigungen für die haushaltsnahe Sammlung dieser Wertstoffe zu erhalten. Viele Antragsteller bzw. Anzeigen genügen jedoch den Anforderungen hinsichtlich Zuverlässigkeit und Sachkunde oder Qualität der Verwertungswege nicht und erhalten daher keine Genehmigung. Außerdem existiert wie z. B. bei Alttextilien bereits das von EDG im Auftrag der Stadt Dortmund betriebene Sammelsystem.

Dennoch tauchen immer wieder Sammelcontainer auf, die ohne Genehmigung des Grundstückseigentümers auf privaten Grundstücken oder ohne die erforderliche Sondernutzungsgenehmigung der Stadt Dortmund auf öffentlichen Straßenflächen abgestellt werden.Das Umweltamt der Stadt Dortmund nimmt in diesen Fällen (Container unberechtigt aufgestellt?, Sammler unter der angegebenen Telefonnummer nicht erreichbar?, dubiose Firmenbezeichnung, Gemeinnützigkeit zweifelhaft?) Informationen über den Standort des Containers für die weitere Bearbeitung entgegen.

Fazit

Die EDG passt ihr Alttextilsammelsystem regelmäßig den gesetzlichen, abfallwirtschaftlichen Vorgaben und gesellschaftlichen Anforderungen an derartige Sammelsysteme an, denn einsist klar: Das öffentliche Interesse an einer funktionierenden, hochwertigen Abfallsammlungund -entsorgung überwiegt das Interesse privater Sammler, die werthaltigen Abfälle allein zum Zwecke der Gewinnerzielung zu sammeln. Einnahmen aus der Verwertung stündenandernfalls nicht mehr für die Stabilisierung der Dortmunder Abfallgebühren zur Verfügung.Darüber hinaus käme es zu zusätzlichen Verunreinigungen an den Standorten der Sammelcontainer der privaten Sammler, die wiederum regelmäßig Einsätze der EDG erfordern und zusätzlich die Gebührenstabilität gefährden würden.

Text: EDG Kommunikation/ Pressearbeit/ Organangelegenheiten