28.04.2025
Strengere Regelungen bei Bioabfällen
Ab dem 1. Mai tritt die Novelle der Bioabfallballverordnung (BioAbfV) in Kraft.
Ziel der bereits in 2022 von Bund und Ländern beschlossenen Änderung ist es, vor allem Kunststoffe und andere Fremdstoffe in der Biotonne und somit in der Umwelt zu minimieren. Ab sofort dürfen Bioabfälle in der Masse nicht über drei Prozent Fremdstoffanteil enthalten. Wir informieren Sie über die neue gesetzliche Regelung und klären auf, was Sie bei der Entsorgung der Bioabfälle beachten müssen:
- Um zukünftig eine reibungslose Abfuhr der Biobehälter zu gewährleisten, dürfen die Behälter – wie auch in der Vergangenheit – ausschließlich mit Bioabfall befüllt sein.
- Fremdstoffe, wie Kunststoffe, Glas oder Metall, dürfen nicht in der Biotonne entsorgt werden.
- Die Abfuhrteams werden ab dem 1. Mai verstärkt bei den Leerungen der Biobehälter auf Fehlbefüllungen achten und diese bei falscher Befüllung ungeleert stehen lassen.
- Sie haben bei einer Fehlbefüllung die Möglichkeit, den Behälter nachzusortieren, sodass der betroffene Behälter anschließend bei der nächsten regulären Leerung von uns geleert werden kann.
- Erfolgt keine Nachsortierung des betroffenen Biobehälters, ist es von Ihrer Seite möglich, eine gebührenpflichtige Nachleerung bei uns zu beantragen. Eine gebührenfreie Nachleerung ist nicht möglich.
Das gehört in die Biotonne:
- Küchen- und Pflanzenabfälle, wie Speise- und Obstreste, Kaffeesatz mit Filtertüten
- Eierschalen
- Schnittblumenreste
- Gartenabfälle.
Das gehört nicht in die Biotonne:
- Plastik
- Metall
- Glas
- Tüten – auch keine Folientüten für den Bioabfall, da diese nicht schnell genug verrotten und somit in den Verwertungsanlagen zu Problemen führen können.
Weitere Informationen zur Biotonne finden Sie hier, in der Broschüre Bioabfall 1x1, beim Kundenservice telefonisch unter (0231) 9111.111 oder unserer EDG Abfall App.
Text: EDG
Foto: EDG