10.01.2023

Gebühren­freie Sperr­müll­samm­lung City und Dorst­felder Brücke

Nächste Sammlung am 14. Januar im Stadtteil City und Dorstfelder Brücke

Nach den gebührenfreien Sperrmüllsammlungen in den Stadtbezirken Scharnhorst, Brackel, Eving, der Innenstadt-Nord und dem Stadtteil Dorstfeld in der Innenstadt-West wird die gebührenfreie Sperrmüllsammlung fortgesetzt. Die nächste Aktion findet am 14. Januar 2023 in der Innenstadt-West mit den Stadtteilen City und Dorstfelder Brücke statt. Zum Stadtteil City gehört z. B. das Wohngebiet Westpark.

Unser digitale Abfallkalender erleichtert allen die Planung, die die Sperrmüllsammlung nutzen möchten. Einfach die eigene Adresse eingeben und schon zeigt der Kalender nicht nur die nächsten Leerungstermine der Abfallbehälter, sondern auch den Termin für die gebührenfreie Sperrmüllsammlung an.

Bei der letzten Sperrmüllsammlung in Dorstfeld wurden erneut Gegenstände und Abfälle bereitgestellt, die nicht zur Kategorie Sperrmüll gehören. Wir weisen alle Anwohner:innen daher erneut eindringlich darauf hin, die Vorgaben für die Sperrmüllsammlung einzuhalten.

  • Das Bereitstellen von Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll zählen, kann als unerlaubte Abfallablagerung gewertet und mit einem Bußgeld geahndet werden.
  • Sperrmüll auf Privatgrundstücken (Hof, Einfahrt, Vorgarten, Zuwege zu den Gebäuden, zentrale Stellplätze für Abfallbehälter, Wiesen/Spielbereiche) wird aus Haftungsgründen nicht abgeholt.

 

Wie muss der Sperrmüll bereitstehen? 

  • am Abfuhrtag bis spätestens 7 Uhr, später herausgestellter Sperrmüll wird nicht mitgenommen
  • ebenerdig und ausschließlich auf öffentlichen Flächen, z. B. dem Gehweg
  • für unsere Fahrzeuge ohne Probleme erreichbar, transportfähig und von Hand zu verladen
  • ohne Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer; wenn nötig, gesichert
  • gesondert von anderen Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll gehören (Verwechselungsgefahr)

 

Welche Gegenstände werden abgeholt?

Bei Sperrmüll handelt es sich um sperrige Hausratsgegenstände, die wegen ihrer Abmessungen nicht in die Graue Tonne (Restmülltonne) passen bzw. deren Leerung behindern würden, die in haushaltsüblichen Mengen anfallen und von Hand zu verladen sind.

Tipp: Zum Sperrmüll zählt, was man bei einem Umzug mitnehmen kann, aber keine Kisten und keine Säcke! Alles, was im Haushalt fest verbaut ist, ist kein Sperrmüll. Beispiel: Das Waschbecken ist kein Sperrmüll. Der Badezimmer-Spiegel ist Sperrmüll.

 

Zum Sperrmüll gehören z. B.:

  • Möbel jeglicher Art, z. B. Schränke, Küchenschränke -> ohne E-Geräte,
  • Stühle, Tische, Polstermöbel, Sessel, Matratzen, Bettgestelle, Lattenroste, Spiegel
  • Gegenstände aus Metall bzw. Kunststoff, z. B. Wäscheständer, -korb, Kinderspielzeug (Bobbycar), Liegestuhl, Kleintierkäfig, Kinderwagen, Fahrrad, Schubkarre,
  • Gartengeräte -> nicht elektrisch, Bügelbrett, Terrassenstrahler -> ohne Gasflasche, Gardinenstange, Innenrollo, Blumenkasten 
  • Aquarium ohne Technik
  • leere Kiste/Koffer, Sandkasten, Schlitten, Leiter, Skier, Tischtennisplatte, Zelt (verpackt)
  • Lampenschirm (groß) ohne Technik
  • Teppich (-fliesen, -läufer) -> gerollt/gebündelt, Linoleumboden, Laminat -> gebündelt
  • Wandbild (groß), Kunstdruck, Ölgemälde o.ä., Leinwand

 

Was wird nicht mitgenommen?

  • Abfälle und Gegenstände, die nicht zum Sperrmüll gehören, werden am Aktionstag grundsätzlich nicht mitgenommen – unabhängig davon, wo sie abgelegt wurden.
  • Sperrmüll auf Privatgrundstücken (Hof, Einfahrt, Vorgarten, Zuwege zu den Gebäuden, zentrale Stellplätze für Abfallbehälter, Wiesen/Spielbereiche) werden aus Haftungsgründen nicht abgeholt
  • Die nachträgliche Abholung von Sperrmüll und anderen Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll gehören, von Privatgrundstücken ist kostenpflichtig.
  • Das Bereitstellen von Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll zählen, kann als unerlaubte Abfallablagerung gewertet und mit einem Bußgeld geahndet werden.

 

Nicht zum Sperrmüll gehören z. B.:

  • Gartenhäuser, Gartenzäune, Bauholz
  • Bauabfälle, wie z. B. Badewanne, Waschbecken, Keramik, Mauersteine, Fenster, Türen, Heizkörper
  • Renovierungsabfälle, wie z. B. Tapeten, Fliesen
  • Gefährliche Abfälle, wie z. B. Lösungsmittel, Farben, Lacke, Batterien, Teerpappe
  • Leuchtstoffröhren-/Neonröhren, Gasflaschen
  • Elektro- und Elektronikgeräte, wie z. B. Kühlschrank, Mikrowelle, Staubsauger, Nachtspeicheröfen, Ölradiatoren
  • Autoteile, Felgen, Autoreifen, Feuerlöscher
  • Müllsäcke
  • Alttextilien, Bettwäsche, Schuhe, Handtücher, Vorhänge, Gardinen
  • Pappe, Kartonagen, Papier
  • Grün-, Strauch- und Baumschnitt, große Pflanzen 

 

Wie wird kontrolliert?

Wir werden die Vor-Ort-Beratung und Kontrolle der Einhaltung der Vorgaben weiter fortsetzen. Ziel ist es, u. a., festzustellen, wo Sperrmüll und andere Gegenstände auf privatem Gelände abgestellt sind, welche Gegenstände, die nicht zur Kategorie Sperrmüll gehören, bereitstehen und wo schon frühzeitig herausgestellt wurde. Den Anwohner*innen soll nach Ansprache die Möglichkeit gegeben werden, für Abhilfe zu sorgen. Mitarbeiter des Ermittlungsdienstes Abfall (EDA) werden vor und am Aktionstag im Stadtteil Hafen insbesondere in den Bereichen mit verdichteter Wohnbebauung unterwegs sein

Wer hilft bei Fragen zur kostenlosen Sperrmüllsammlung oder zu unseren Serviceangeboten?

Unsere Kolleg*innen beraten Sie gerne am Telefon (0231 9111.111) oder persönlich im Kundencenter Dechenstraße 13, 44147 Dortmund (Mo - Do, 7 - 17 Uhr, Fr 7 - 16 Uhr).

Alle Informationen finden Sie auch in unserer Broschüre.

 

Text: EDG-Kommunikation
Foto: EDG