Gebühren­freie Sperr­müll­samm­lung Berg­hofen und Schüren
Bilanz der Aktion im Stadtteil Aplerbeck und nächste Sammlung am 4. Februar in den Stadtteilen Berghofen und Schüren
Nach der gebührenfreien Sperrmüllsammlung am 28. Januar 2023 im Stadtteil Aplerbeck ziehen wir eine kurze Bilanz.
Es wurden rund 250 Tonnen Sperrmüll abgeholt, das ist deutlich mehr als in den letzten Sammelgebieten (zuletzt 127 Tonnen im Stadtteil Westfalenhalle). Die große Sammelmenge ist auf die hohe Einwohnerzahl in Aplerbeck und die umfangreichen Einzelablagerungen zurückzuführen. Das hatte auch Auswirkungen auf die Dauer der Sammlung der Sperrmüllsammlung. Diese konnte am Samstag nicht in der zugelassenen Arbeitszeit von 10 Stunden abgeschlossen werden, sondern musste auf 22 Straßenabschnitten am Montag, 30. Januar, und Dienstag, 31. Januar, fortgesetzt werden.
Zu den Abfällen, die nicht zur Kategorie Sperrmüll zählen, gehörten erneut Elektrogeräte, Hausmüll und Renovierungsabfälle, Verpackungen sowie Schadstoffe. Eine besondere Problematik im Stadtteil Aplerbeck war, dass dort, wo Sperrmüll und andere Abfälle auf Privatgrundstücken abgestellt wurden, keine Abholung erfolgte.
Die nächste Aktion findet am 4. Februar 2023 in den Stadtteilen Berghofen und Schüren statt.
Der digitale Abfallkalender zeigt nach Eingabe der eigenen Adresse an, ob die Straße bei der Sperrmüllsammlung am 4. Februar berücksichtigt wird.
Wie wird kontrolliert?
Wir werden die Vor-Ort-Beratung und Kontrolle der Einhaltung der Vorgaben weiter fortsetzen. Ziel ist es, u. a. festzustellen, welche Gegenstände, die nicht zur Kategorie Sperrmüll gehören, bereitstehen und wo schon frühzeitig herausgestellt wurde. Bei den letzten Sammlungen fanden die Mitarbeitenden des Ermittlungsdienstes Abfall zahlreiche Hinweise auf die Verursacher:innen von nicht korrekten Ablagerungen, die nach Ansprache die Möglichkeit nutzten und ihre Abfälle wieder wegräumten.
Wie muss der Sperrmüll bereitstehen?
- am Abfuhrtag bis spätestens 7 Uhr, später herausgestellter Sperrmüll wird nicht mitgenommen
- ebenerdig und ausschließlich auf öffentlichen Flächen, z. B. dem Gehweg
- für unsere Fahrzeuge ohne Probleme erreichbar, transportfähig und von Hand zu verladen
- ohne Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer; wenn nötig, gesichert
- gesondert von anderen Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll gehören (Verwechselungsgefahr)
Welche Gegenstände werden abgeholt?
Bei Sperrmüll handelt es sich um sperrige Hausratsgegenstände, die wegen ihrer Abmessungen nicht in die Graue Tonne (Restmülltonne) passen bzw. deren Leerung behindern würden, die in haushaltsüblichen Mengen anfallen und von Hand zu verladen sind.
Tipp: Zum Sperrmüll zählt, was man bei einem Umzug mitnehmen kann, aber keine Kisten und keine Säcke! Alles, was im Haushalt fest verbaut ist, ist kein Sperrmüll. Beispiel: Das Waschbecken ist kein Sperrmüll. Der Badezimmer-Spiegel ist Sperrmüll.
Zum Sperrmüll gehören z. B.:
- Möbel jeglicher Art, z. B. Schränke, Küchenschränke -> ohne E-Geräte,
- Stühle, Tische, Polstermöbel, Sessel, Matratzen, Bettgestelle, Lattenroste, Spiegel
- Gegenstände aus Metall bzw. Kunststoff, z. B. Wäscheständer, -korb, Kinderspielzeug (Bobbycar), Liegestuhl, Kleintierkäfig, Kinderwagen, Fahrrad, Schubkarre,
- Gartengeräte -> nicht elektrisch, Bügelbrett, Terrassenstrahler -> ohne Gasflasche, Gardinenstange, Innenrollo, Blumenkasten
- Aquarium ohne Technik
- leere Kiste/Koffer, Sandkasten, Schlitten, Leiter, Skier, Tischtennisplatte, Zelt (verpackt)
- Lampenschirm (groß) ohne Technik
- Teppich (-fliesen, -läufer) -> gerollt/gebündelt, Linoleumboden, Laminat -> gebündelt
- Wandbild (groß), Kunstdruck, Ölgemälde o.ä., Leinwand
Was wird nicht mitgenommen?
- Abfälle und Gegenstände, die nicht zum Sperrmüll gehören, werden am Aktionstag grundsätzlich nicht mitgenommen – unabhängig davon, wo sie abgelegt wurden.
- Sperrmüll auf Privatgrundstücken (Hof, Einfahrt, Vorgarten, Zuwege zu den Gebäuden, zentrale Stellplätze für Abfallbehälter, Wiesen/Spielbereiche) werden aus Haftungsgründen nicht abgeholt
- Die nachträgliche Abholung von Sperrmüll und anderen Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll gehören, von Privatgrundstücken ist kostenpflichtig.
- Das Bereitstellen von Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll zählen, kann als unerlaubte Abfallablagerung gewertet und mit einem Bußgeld geahndet werden.
Nicht zum Sperrmüll gehören z. B.:
- Gartenhäuser, Gartenzäune, Bauholz
- Bauabfälle, wie z. B. Badewanne, Waschbecken, Keramik, Mauersteine, Fenster, Türen, Heizkörper
- Renovierungsabfälle, wie z. B. Tapeten, Fliesen
- Gefährliche Abfälle, wie z. B. Lösungsmittel, Farben, Lacke, Batterien, Teerpappe
- Leuchtstoffröhren-/Neonröhren, Gasflaschen
- Elektro- und Elektronikgeräte, wie z. B. Kühlschrank, Mikrowelle, Staubsauger, Nachtspeicheröfen, Ölradiatoren
- Autoteile, Felgen, Autoreifen, Feuerlöscher
- Müllsäcke
- Alttextilien, Bettwäsche, Schuhe, Handtücher, Vorhänge, Gardinen
- Pappe, Kartonagen, Papier
- Grün-, Strauch- und Baumschnitt, große Pflanzen
Wer hilft bei Fragen zur kostenlosen Sperrmüllsammlung oder zu unseren Serviceangeboten?
Unsere Kolleg*innen beraten Sie gerne am Telefon (0231 9111.111) oder persönlich im Kundencenter Dechenstraße 13, 44147 Dortmund (Mo - Do, 7 - 17 Uhr, Fr 7 - 16 Uhr).
Alle Informationen finden Sie auch in unserer Broschüre.
Text: EDG-Kommunikation
Foto: EDG