23.11.2021

3G-Regel an unseren Betriebsstätten

Bitte beachten Sie, ab dem 24.11.2021, die 3G-Regel an unseren Betriebsstätten.

Aufgrund der neuen recht­lichen Regelungen gilt ab dem 24. November 2021 an unseren Betriebs­stätten die 3G-Regel. Zu Ihrem und auch unserem Schutz ist das Betreten unserer Recycling­höfe, Möbel­börse sowie Kunden­büro nur mit einem gültigem Impf-, Genesenen- oder negativen Test­nachweis (nicht älter als 24 Stunden) möglich.

Wir bitten um Ihr Verständnis. Vielen Dank.

 

Text: EDG
Foto: EDG