Deponie Dortmund-Nordost

Entsorgungssicherheit auf höchstem Niveau

Die Deponie Dortmund-Nordost wurde im Mai 1994 in Betrieb genommen. Abfälle werden hier umweltverträglich und langfristig deponiert. Auf einer Gesamtfläche von 208 ha unterhält die Referenzanlage für Entsorgungssicherheit unterschiedliche Funktions- und Ablagerungsbereiche.

  • Betriebsablauf

    Der Lieferverkehr erreicht die Deponie über die A 2 (Abfahrt Dortmund-Lanstrop). Unweit der Abfahrt befindet sich, unter der Adresse Lüserbachstraße 180, der Eingangs- und Abfertigungsbereich.

    Von dort an ist der Ablauf bei jeder Anlieferung gleich:

    1.  Zunächst werden die Begleitpapiere der ankommenden Anlieferungsfahrzeuge überprüft, Sichtkontrollen der Ladungen durchgeführt, die Fahrzeuge verwogen und der weiteren Abfertigung zugewiesen
    2.  In vorgegebenen Intervallen werden die Ladungen zur Identifikationskontrolle beprobt und Kontrolluntersuchungen auf Einhaltung der Annahmekriterien durchgeführt 
    3.  Über das interne Straßennetz der Deponie gelangen die Fahrzeuge zu den zugewiesenen Ablagerungsbereichen
    4.  Dort wird der Abfall abgeladen, nochmals kontrolliert und eingebaut
    5.  Abschließend wird der Rückfahrverkehr von den Schüttfeldern im Eingangsbereich über die Reifenwaschanlage geführt; er verlässt das Deponiegelände erst nach erfolgter Endkontrolle und einer Rückverwiegung

    Das parallel zur Ablagerung entstehende Sickerwasser wird aufgefangen und gereinigt, das sich bildende Deponiegas abgesaugt. In Kooperation mit der DEW21 – Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH wird das Gas energetisch verwertet – so wird es zum Bestandteil einer umweltverträglichen Kreislaufwirtschaft.

  • Lage

     

    Deponie Dortmund-Nordost, Lüserbachstraße 180, 44329 Dortmund

    Die Deponie liegt im nordöstlichen Stadtgebiet Dortmunds zwischen der Altdeponie Grevel im Süden, den Bergehalden der Ruhrkohle AG im Westen und der A 2 im Norden. Im Osten der Deponie befinden sich zum Gelände gehörige Ausgleichsflächen in Gestalt eines Landschafts- und Naturschutzgebietes. In dieser Richtung setzt auch in ca. 1 km Entfernung eine Wohnbebauung ein.